VW Abgasskandal - Neue Chance für Verbraucher - BGH spricht trotz Verjährung Neuwagenkäufern Restschadensersatz zu

Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadensersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der Bundesgerichtshof am Montag urteilte (Az.: VI a ZR 8/21).

Die Karlsruher Richter entschieden in zwei Fällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, das VW nicht nur den reinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. Stattdessen läuft es wie beim eigentlichen Schadensersatz: VW muss den Kaufpreis größtenteils zurückerstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto hergeben und sich die damit zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.

Entscheidend ist, dass die Frist zur Klageeinreichung nun 10 Jahre ab Kauf beträgt gemäß § 852 S. 1 BGB. Eine Klage kommt also auch noch für Dieselbesitzer in Frage, die ihr Auto zwischen Februar 2012 und September 2015 erworben haben. Dies stellt eine große Erleichterung für Verbraucher dar, die nicht aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung des VW-Konzerns im Jahr 2015 sofort Klage eingereicht haben.

Die Entscheidung des BGH ist sehr zu begrüßen, haben wir es doch bisher auch immer für unverständlich gehalten, dass Verbraucher nur aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung des VW-Konzerns bereits im Jahr 2015 Kenntnis von den Ausmaßen des Abgasskandals gehabt haben sollen und Ihnen daher schon bewusst gewesen sein sollte, sofort Klage einzureichen. Autobesitzer, die einen vom VW Abgasskandal betroffenen Diesel fahren, den sie ab dem Jahr 2012 als Neuwagen erworben haben, können somit ihre Ansprüche auf Restschadensersatz noch gerichtlich geltend machen und durchsetzen.

 

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