Vorweggenommene Erbfolge – Vermögensübergabe zu Lebzeiten
Viele Menschen möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an ihre Nachkommen weitergeben, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder Steuervergünstigungen zu nutzen. Doch wie funktioniert die vorweggenommene Erbfolge und was sollten Sie dabei beachten?
Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um die Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Erblassers, also noch vor dem Tod. Typische Formen sind Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien an Kinder. Der Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, die Verteilung des Vermögens noch selbst zu steuern und steuerliche Freibeträge optimal auszuschöpfen.
Steuerliche Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge
Ein entscheidender Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge liegt in der Steueroptimierung. Schenkungen unterliegen ebenso wie Erbschaften der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Allerdings können Sie als Schenker alle zehn Jahre Freibeträge in Anspruch nehmen. Für Kinder beträgt dieser Freibetrag 400.000 Euro. Eine durchdachte vorweggenommene Erbfolge kann daher helfen, Steuerlasten erheblich zu minimieren.
Was sollten Sie beachten?
Auch bei der vorweggenommenen Erbfolge gelten Pflichten. Nahe Verwandte, die möglicherweise enterbt werden, haben Anspruch auf den Pflichtteil. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle Parteien über die Vermögensübertragung informiert sein und idealerweise eine notarielle Vereinbarung treffen. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten und Anfechtungen vermeiden.
Rechtsberatung bei der vorweggenommenen Erbfolge
Die Regelung des eigenen Nachlasses erfordert genaue Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge und helfe Ihnen dabei, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht