Sportrecht – zwei Regeländerungen zur neuen Bundesliga-Saison

Zur neuen Bundesliga-Saison gibt es lediglich zwei Regeländerungen, die zum einen zu Gunsten des Torwarts ausfallen und zum anderen die Abseits-Auslegung betreffen.

Die eine Regelung betrifft die Abseits-Auslegung, nachdem der Ball von einem Verteidiger gespielt wurde. Dies löst eine strafbare Abseitsstellung auf und ein mögliches Tor würde zählen. Bisher galt deshalb, dass die Aktion vom Verteidiger bewusst in Richtung Ball ausgeführt wurde, also kein reines Blocken vorlag. Dies wurde nun um den Zusatz „in einer kontrollierten Art und Weise“ ergänzt. Dies bedeutet, sofern der verteidigende Spieler unbedrängt ist, sich nicht in einem Zweikampf befindet und den Ball nicht als Abwehraktion in höchster Not spielt, wird eine strafbare Abseitsstellung aufgelöst. Der Ball muss zudem klar die Richtung ändern, reines Berühren oder Abfälschen gilt nicht als kontrolliert.

Die zweite Regeländerung ermöglicht die Reduzierung persönlicher Strafen bei taktischen Vergehen. Bringt ein Torwart einen allein auf ihn zulaufenden Stürmer im Strafraum mit ballorientiertem Beinstellen zu Fall, wären Strafstoß und die gelbe Karte die Folge. Gewährt der Schiedsrichter jedoch Vorteil, da sich der Stürmer schnell wieder fängt und ein Tor schießt, entfällt nicht nur der Strafstoß, sondern auch die Verwarnung des Torhüters.