Sportrecht/Vertragsrecht- Dybala-Prozess in Nürnberg – Juve-Star kickte nicht in Puma Schuhen

Paulo Dybala ist ein internationaler Fußballstar. Der Argentinier spielt für den italienischen Rekordmeister Juventus Turin und in der Nationalmannschaft seines Heimatlandes.

Sponsoring-Vertrag zwischen Management und Puma

2017 schloss der fränkische Sportartikelhersteller Puma einen millionenschweren Sponsoring-Vertrag mit Dybalas Management ab, der „Star Image Limited“, einer Agentur, die zahlreiche Sportler vermarktet. Puma wollte mit ihm eine Kampagne starten und hatte dafür sogar eine auf ihn zugeschnittene „Signature-Collection“ entworfen. Der Sponsoring-Vertrag enthielt die Verpflichtung, dass der Fußballspieler die klägerischen Produkte bewirbt, indem er sie beispielsweise bei bestimmten Anlässen trägt.

 

Vertrag mit Agentur bereits vorher gekündigt

Das Problem, das dann auch zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth führte, war der Umstand, dass Paulo Dybala seinen ursprünglichen Langzeitvertrag (10 Jahre) mit der Agentur schon vor deren Vertragsschluss mit Puma gekündigt hatte. Deshalb hielt er sich an keine der Vereinbarungen, die die Agentur in seinem Namen abgeschlossen hatte. Zudem hatte Dybala bereits einen Vertrag mit einem anderen Sportartikelhersteller abgeschlossen. Dort wirkte er auch an entsprechenden Werbeaktionen mit.

 

Puma reichte Klage beim LG Nürnberg-Fürth ein

Puma reichte eine Klage beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein und forderte im Wege einer offenen Teilklage 2,7 Millionen Euro pauschalen Schadensersatz. Das LG Nürnberg-Fürth (Az.: 3 HK O 1292/18) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 3 U 2801/19) gaben Puma Recht: Die Star Image Limited hatte sich vertraglich dazu verpflichtet, die aktive Mitwirkung des Paulo Dybala – etwa in bestimmten Schuhen Fußball zu spielen – zu erfüllen. Juristisch ausgedrückt ist der Spieler damit Erfüllungsgehilfe der Star Image Limited. Eine Dreiecks-Konstellation, in der letztlich die Star Image Limited die Aufgabe hatte, die Pflicht des Spielers Paulo Dybala gegenüber des Sponsors Puma zu erfüllen.

 

Verfahren vor dem Schiedsgericht

Die Star Image Limited hat bereits ein 40-Millionen Euro schweres Verfahren gegen Paulo Dybala vor einem Schiedsgericht rechtshängig gemacht.

 

Dieser Fall zeigt, wie eng Sportrecht und Vertragsrecht miteinander verknüpft sind. Dies betrifft im Kern insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen Athleten und Verein oder Verband. So kann man insbesondere das Arbeitsrecht, das Sporthaftungsrecht sowie das Medien- und Sponsoringrecht exemplarisch nennen. Bei diesen Schwerpunkten beraten wir Sie engagiert und kompetent.