Sportrecht – Urteil des Kammergerichts Berlin – Fitnesskette „Superft“ muss Beiträge zurückzahlen

Das Kammergericht Berlin hat am Montag das Urteil gegen die Superfit Sportstudios der „Eastbank Club – The Fitness Factory GmbH“ erlassen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mit Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale im November 2021 eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Hintergrund war, dass das Fitnessstudio während der Schließung in der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge verlangte. Rund 1.200 Berlinerinnen und Berliner hatten sich für die Musterfeststellungsklage angemeldet. Diese verbraucherfreundliche Entscheidung entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH. Weiter hat das Gericht geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern dufte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt. Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. Bislang haben sich laut Verband 1.165 Verbraucher der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung war nach Auffassung des Verbandes bis zum Ablauf des 29.08.2022 möglich.