Sportrecht – Schlussanträge des Generalanwalts – Regeln für UEFA-Nachwuchsspieler unionsrechtswidrig

Die Regeln für Nachwuchsspieler der europäischen Fußballunion (UEFA) sind nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar.

So argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-680/21, dass die Nachwuchsspielerregelungen eine mittelbare Diskriminierung Staatsangehöriger anderer Mitgliedsstaaten bewirken können.

Nach den Konstitutionen der UEFA sind Spieler Nachwuchsspieler, wenn sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit mindestens drei Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem anderen Verein in der selben nationalen Liga ausgebildet wurden. Vereine müssen demnach bei Club-Wettbewerben der UEFA eine bestimmte Anzahl von Nachwuchsspielern in der Mannschaft haben.

Die Argumentation des Generalanwaltes lautet dahingehend, dass je jünger ein Spieler sei, desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass er seinen Wohnsitz an seinem Herkunftsort habe. Da die Regeln aber vorschreiben, dass Nachwuchsspieler aus dem eigenen oder einem anderen Verein der selben nationalen Liga stammen müssten, seien es zwangsläufig Spieler aus anderen EU-Staaten, die durch die Regelungen beeinträchtigt würden.

Hintergrund des Gutachtens vor dem EuGH ist ein Prozess in Belgien. Dort hatte ein Profi-Fußballer und der Verein Royal Antwerpen die Regelung der UEFA beanstandet. Ihrer Ansicht nach wird die Möglichkeit eingeschränkt, Spieler, die die Voraussetzung lokaler oder nationaler Wurzeln nicht erfüllten, zu verpflichten.

Die UEFA teilte unterdessen auf Twitter mit, dass man die Empfehlung des Generalanwalts zur Kenntnis nehme, die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zu verbessern. Außerdem hieß es, das Gutachten unterstütze die wichtige soziale und sportliche Aufgabe, Anreize für Fußballvereine zu schaffen, in die Ausbildung junger Spieler zu investieren und das Wettbewerbsgleichgewicht in Europa zu verbessern. Generalanwalt Szpunar betonte jedoch, dass die Nachwuchsspieler nur aus dem eigenen Verein stammen und nicht hinzugekauft werden sollten.

Unsere auf das Sportrecht spezialisierte Kanzlei steht Ihnen bei sämtlichen Fragen zu Verbandstreitigkeiten kompetent zur Verfügung.