Sportrecht - Manuel Gräfe geht im Prozess gegen den DFB in Berufung

Gräfe legt im Streit mit dem DFB Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt ein. Ende Januar war ihm wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 48.500,00 € zugesprochen worden. Der ursprünglich geforderte Schadensersatz von 194.905,00 € wegen entgangener Einnahmen wurde ihm aber verwehrt. Außerdem musste der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter die Verfahrenskosten tragen.

Die Kamer unter Leitung von Richter Wilhelm Wolff sah als erwiesen an, dass dem Alter bei der Nichtberücksichtigung des Berliners für die Schiedsrichterliste der Saison 2021 / 2022 keine ganz unwichtige Rolle zukam. Grund für Schadensersatz erkannte sie dabei allerdings nicht, da Gräfe selbst bei Berufung auf die Liste keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen gehabt hätte. Der Betrag steht in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden, so das Landgericht Frankfurt. Das Gericht habe aus Sicht Gräfes nicht ausreichend erklären können, weshalb Gräfe auch ohne diese altersbedingte Diskriminierung nicht weiter als Schiedsrichter hätte tätig werden können, obwohl er in der Öffentlichkeit allseits als fachlich bester Schiedsrichter angesehen wurde, erklärten die Anwälte des 49-jährigen.

Aus deren Sicht ist ihm folglich außer der entgangenen Schiedsrichter-Tätigkeit, die rechtlich nicht einklagbar ist, zusätzlich ein erheblicher Vermögensschaden entstanden und ihm der Ersatz dieses Schadens zuzusprechen, so die Kanzlei Baum, Reiter & Kollegen.

Der DFB hat bislang noch nicht durchblicken lassen, ob auch seitens des Verbands Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt eingelegt werden wird. Manuel Gräfe musste trotz einer Protestwelle aus der Bundesliga seine Karriere als Schiedsrichter am Ende der Saison 2020 / 2021 nach 289 Einsätzen im Oberhaus mit 47 Jahren beenden. In den Jahrzehnten zuvor hatte kein Schiedsrichter länger in der Bundesliga gepfiffen. Der Rechtsspruch des Landgerichts Frankfurt gilt in Sachen Altersgrenze nun als Grundsatzurteil für die Zukunft.

Hinsichtlich Ansprüchen wegen Diskriminierung stehen wir Ihnen in unserer interdisziplinär tätigen Kanzlei als Experten auf dem Gebiet des Arbeits- und Sportrechts kompetent zur Verfügung.