Sportrecht- kommt die Impfpflicht für Profisportler?

Coronafälle bei der Deutschen Fußballnationalmannschaft, Spielausfälle und dramatisch steigende Inzidenzen bundesweit haben auch zur Folge, dass es immer mehr Diskussionen gibt, wie im Profisport mit der Pandemie weiter umzugehen ist. Da es anders als im vergangenen Jahr wirksame Impfstoffe gegen Covid 19 gibt, ist mittlerweile eine Debatte um eine Impfpflicht im Profisport entbrannt. Ist dies wirklich denkbar? Gibt es Alternativen?

Nicht nur Bundestrainer Hansi Flick wünscht sich, dass seine Nationalspieler geimpft sind. Dies nicht erst seit dem positiven Test von Niklas Süle samt Quarantäne für vier weitere Nationalspieler, darunter auch der nicht geimpfte Bayern Spieler Joshua Kimmich, der sich aktuell mit dem Coronavirus infiziert hat. Die Frage, ob nur noch immunisierte Spieler in den Kader berufen werden sollten, ließ der Bundestrainer zunächst offen, reichte dabei aber auch den Ball an die Vereine weiter. Schließlich fehlen den Vereinen bei positiven Fällen vor wichtigen Spielen möglicherweise gleich mehrere Profis, die sich infizieren oder in Quarantäne sitzen. Dies erst recht, wenn sie ungeimpft sind.

 

Selbstverständlich geht es bei dieser Debatte vordergründig um die Vorbildfunktion von Fußballstars wie Kimmich und Co. Allerdings haben insbesondere die Vereine aller Profi-Ligen im Blick, dass der Spielbetrieb aufrechterhalten wird. Der Ausfall teurer Profis wiegt schwer im Kampf um Meisterschaften und Titel und stellt letztendlich auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. „Wir müssen alles dafür tun, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Das fällt in die Selbstbeantwortung jedes einzelnen Clubs, aber auch jedes einzelnen Akteurs, nicht nur Spieler, sondern auch im Umfeld, betonte Steffen Schneekloth, Präsident des Fußballzweitligisten Holstein Kiel im Gespräch mit dem NDR.

 

Da es sich bei Profi Fußballern um Arbeitnehmer handelt, unterliegen diese dem deutschen Arbeitsrecht. So können die Vereine aktuell nicht mehr tun, als an ihre Angestellten zu appellieren. Denn anders als die Zuschauer in den Stadien, wo mittlerweile überwiegend 2G gilt, unterliegen die Profis auf dem Platz bei der Ausübung ihres Berufs dem Arbeitsrecht. Ein Fußballverein als Arbeitgeber kann daher einen Impfzwang ohne eine gesetzliche Impfpflicht nicht durchsetzen, insoweit unterscheiden sich die Clubs nicht von anderen Arbeitgebern. Ein eventueller Impfzwang betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Recht auf Unversehrtheit der Beschäftigten, die diese Entscheidungen noch selbst treffen dürfen. Wenn der Stadionbetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch macht und sagt, dass er nur geimpfte oder genesene Fans im Stadion haben möchte, dann kann ich als Zuschauer dem Spiel fernbleiben. Als Arbeitnehmer habe ich diese Möglichkeit nicht. Ich muss meine Arbeitsleistung erbringen und ich habe dort vor Ort zu erscheinen. Fest steht, dass jeder Berufssportler das Recht hat, auf den Impfschutz zu verzichten. Aufgrund dessen schieben etliche Vereine den Ball wieder zurück zur Politik. Insoweit sind klare Regelungen notwendig, denn solange es noch nicht einmal im Gesundheits- oder Erziehungswesen eine Impfpflicht gibt, scheint ein gesetzlicher Zwang für Profisportler unwahrscheinlich. Nach eigenen Angaben der drei Profiligen liegt die Impfquote bereits bei über 90 %.

 

Ein anderer Ansatz, um die Impfpflicht quasi durch die Hintertür einzuführen, bietet die Möglichkeit einer 2G-Regelung. Für die beiden Bundesligen müssten dann die DFL oder für die dritte Liga der DFB als Wettbewerbsveranstalter eine 2G-Regelung für die teilnehmenden Vereine festlegen, um so Druck auf die Clubs auszuüben. Dies könnte dazu führen, dass Spieler nicht mehr eingesetzt werden könnten und in der Folge freigestellt würden oder sich der Verein sogar mittelfristig von dem Spieler trennt. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Eigenschaft als Ungeimpfter bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, könnte eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen.

 

Im Handball wird solch ein 2G-Szenario schon in Kürze Wirklichkeit. Der Weltverband IHF beschloss am Freitagabend, dass die WM der Frauen in Spanien vom 02.12.2021 bis 19.12.2021 als 2G-Veranstaltung durchgeführt wird. Die gleiche Regelung könnte es auch bei der Männer Handball EM im Januar in Ungarn und der Slowakei geben. Sollte sich in Zukunft durchsetzen, dass alle Wettbewerbsveranstalter eine 2G-Regelung einführen, so werden Vereine, die Spieler dann nicht mehr einsetzen könnten, wahrscheinlich um personenbedingte Kündigungen nicht herumkommen. Eine 2G-Regelung bei großen Meisterschaften oder gar Olympischen Spielen würde den Druck auf ungeimpfte Profis extrem erhöhen und somit womöglich zum Umdenken bewegen.

 

Vorerst liegt der Ball aber bei der Politik, denn eine gesetzliche Impfpflicht im Profisport ist nur durchzusetzen, wenn diese auch gesetzlich verankert ist. In Bezug auf die Impfpflicht durch die Hintertür bei einer 2G-Regelung, bleibt es abzuwarten, ob die Wettbewerbsveranstalter dieses Risiko eingehen und damit eventuell auch finanzielle Verluste hinnehmen würden und ob ungeimpfte Sportler so zum Umdenken zu bewegen wären.

 

In unserer auf das Sportrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen insbesondere bei Fragen in Bezug auf die Arbeitnehmerstellung von Profisportlern kompetent zu Verfügung.