Sportrecht – Freispruch für Platini und Blatter
Der Strafprozess vor dem Schweizer Bundesstrafgericht gegen den Ex-FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und den ehemaligen Präsidenten der UEFA Michel Platini endete am 08.07.2022 mit einem Freispruch. Die Generalstaatsanwaltschaft der Schweiz hatte beiden Betrug, Urkundenfälschung und veruntreuende Geschäftsbesorgungen vorgeworfen und eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bundesstrafgericht sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass die strittige Zahlung unrechtmäßig erfolgt sei. Im Prozess ging es um eine Zahlung in Höhe von 2 Mio. Schweizer Franken, die Blatter von den FIFA-Konten unrechtmäßig an Platini gezahlt haben soll. Blatter und Platini behaupteten, dass diese Millionen-Überweisung eine Nachzahlung für eine Beratertätigkeit aus den Jahren 1998 bis 2002 gewesen sei. Platini wittert in den Ermittlungen, die dazu geführt hatten, dass er 2015 von der Ethik-Kommission der FIFA gesperrt wurde und so nicht die Nachfolge von Blatter als FIFA-Präsident antreten konnte, eine Verschwörung gegen ihn. Laut seinem Anwalt wird er weitere Nachforschungen anstellen, bis er herausfinden würde, wer für die Behauptungen verantwortlich sei.
Platini selbst teilte gegenüber den Medien mit: „Ich habe die Wahrheit gesagt, die FIFA hat mir nie geglaubt und nie getraut. Das Gericht hat mir nun vertraut und das ist ein großer Sieg für mich.“ Auf die Frage, ob seine Karriere als Fußballfunktionär vorbei sei, antwortete der 67-jährige: „Ich bin noch so jung, ich habe noch Zeit vor mir.“
Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Freispruch der ehemaligen Präsidenten Berufung angemeldet.
Mit diesem Schritt muss das Bundesstrafgericht das am 08.07.2022 eröffnete Urteil schriftlich begründen. Die Bundesanwaltschaft werde dieses prüfen und basierend darauf über das weitere Vorgehen entscheiden, also ob sie effektiv Berufung einlegen wird oder die Berufung zurückzieht.
Die Urteilsbegründung wird daher mit Spannung erwartet.