Sportrecht – Erneut saftige Strafen für Bundesliga-Vereine wegen Ausschreitungen ihrer Fans
Das Fehlverhalten der eigenen Fans kommt dem Fußball-Drittligisten Dynamo Dresden erneut teuer zu stehen. Das Sportgericht des deutschen Fußballbundes verurteilte die Dresdner zu einer Geldstrafe in Höhe von € 300.000,00, weil Dresdner Fans insbesondere bei den Relegationsduellen mit dem 1. FC Kaiserslautern massiv Pyrotechnik abgebrannt und eine Spielunterbrechung provoziert hatten. Beim Rückspiel gegen Kaiserslautern Ende Mai 2022 brannten Dresdner Fans annähernd 200 Pyros ab und warfen diese teilweise auch auf den Rasen, was zwischenzeitlich zu einer siebenminütigen Spielunterbrechung führte. Etwa eine Stunde nach Abpfiff drang ferner eine kleinere Gruppe von Dresdner Fans unbefugt in das Stadiongelände bis teilweise in den Kabinentrakt und den Mannschaftsbus ein, wobei zwei Ordner verletzt wurden.
Ebenfalls sanktioniert wurden neben den Vergehen während der Relegationsspiele auch die Vorkommnisse während des Spiels gegen Schalke 04, als Dresdner Fans mindestens 200 bengalische Fackeln und Blinker abbrannten und 20 Raketen in die Luft schossen. Bis zu € 100.000,00 darf der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, teilte der DFB mit, die Strafe würde sich dann um diese Summe reduzieren.
Das Sportgericht des deutschen Fußballbundes hat auch den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von € 22.700,00 belegt. Davon kann der Verein bis zu € 7.600,00 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2022 nachzuweisen wäre. Im Rahmen des Relegationsrückspiels gegen Hertha BSC am 23.05.2022 brannten Hamburger Zuschauer 28 pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer in den Strafraum der Berliner geworfen wurde. Zudem lief eine geringe Anzahl von Hamburger Anhängern nach Spielschluss durch geöffnete Tore in den Innenraum, aber nicht aufs Spielfeld. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, weshalb das Urteil rechtskräftig ist.
Weiter hat das Sportgericht des DFB zwei gegen den FC Augsburg ausgesprochene Geldstrafen in Gesamthöhe von € 21.000,00 im schriftlichen Verfahren bestätigt. Diese waren am 05.07.2022 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren gegen den Bundesligisten verhängt worden, wogegen Augsburg Einspruch eingelegt hatte. Stefan Oberholz, der Vorsitzende des DFB Sportgerichts sagt dazu: „Die Einwendungen des FC Augsburg gegen die in den beiden Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg. Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden, noch sonst für das Sportgericht ersichtlich.“
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VFL Wolfsburg am 03.04.2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, wofür gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von € 10.000,00 verhängt wurde. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VFL Bochum am 24.04.2022 mindestens zehn bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper, wofür es gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von € 11.000,00 gab.
Der FC Hansa Rostock wurde vom DFB Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von € 137.925,00 belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu € 45.900,00 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2022 nachzuweisen wäre.
In der 25. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 02.04.2022 warf ein Rostocker Zuschauer eine leere Getränkedose in Richtung der Ersatzspieler des Gastvereins. Der Täter konnte identifiziert werden. Darüber hinaus zündeten Rostocker Anhänger im Spielverlauf 14 Blinker und 14 bengalische Fackeln. Zudem kam es in der Halbzeitpause zu starken Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans. Dabei beschossen und bewarfen Rostocker Anhänger zunächst die Gästefans mit Pyrotechnik. Hierbei landeten und explodierten etliche Böller, Knallkörper und bengalische Feuer, in dem mit zahlreichen Gästefans besetzten Umlauf an und vor Kiosken und Toilettenanlagen. Dies wurde von den Gästefans erwidert. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten befriedet werden. In der Abreisephase wiederholte sich diese Situation.
In der dritten Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 15.05.2022 warfen Rostocker Zuschauer fünf Papierrollen auf das Spielfeld. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Zudem zündeten Rostocker Zuschauer während des Spiels drei pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei wurden Hamburger Zuschauer mit Pyrotechnik beworfen und beschossen und erwiderten diesen Beschuss. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte unter Einsatz von Pfefferspray beruhigt werden. Die Polizeikräfte wurden durch Rostocker Zuschauer unter anderem mit einem Metallschrank, Feuerlöschern und Mülleimern beworfen. Des Weiteren stiegen mehrere Rostocker Fans in der 76. Minute in einen unbesetzten Pufferblock und zündeten mit bengalischen Feuern eine große blau-weiße Fahne an. Diese brannte mit offener Flamme und starker Rauchentwicklung fast vollständig ab, ehe sie vom Ordnungsdienst gelöscht wurde.
Auch der SV Werder Bremen wurde vom Sportgericht des DFB im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von € 47.800,00 belegt. Davon kann der Verein bis zu € 15.900,00 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2022 nachzuweisen wäre. Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15.05.2022 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1.500 bis 2.000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.
Seitdem in den Stadien wieder Zuschauer erlaubt sind, qualmt und kracht es auf den Tribünen wie lange nicht mehr. Zwar ist der Besitz von Bengalos und Magnesiumfackeln in allen Stadien untersagt, doch die vorbezeichneten Umstände zeigen eine andere Realität.
Zwar hat der BGH im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass die Vereine weiter für Fehlverhalten ihrer Anhänger haften und damit zahlen müssen, doch wird aufgrund der vermehrten Vorfälle die Diskussion darum, wer für das Verhalten der Fans verantwortlich ist, neu entflammen.
Eins ist klar, die Strafen, die letztendlich den jeweiligen Club treffen, haben keine Auswirkung auf die Fans und deren Verhalten.