Sportrecht - DFL scheitert vor Gericht - Fußballclubs haften für Polizeikosten
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Januar 2025, dass die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußballbundesliga mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Klage der Deutschen Fußballliga (DFL) gegen diese Praxis scheiterte. Dies hat zur Folge, dass Veranstalter solcher Hochrisikospiele weiterhin für den zusätzlichen Polizeieinsatz aufkommen müssen. Konkret betrifft das Urteil derzeit nur die Hansestadt Bremen, die den SV Werder Bremen die Polizeikosten seit 2015 in Rechnung stellen, andere Bundesländer erwägen nun jedoch nachzuziehen.
Die Folge wird sein, dass die Fußballvereine als Veranstalter der Hochrisikospiele künftig hohe Gebühren für den Polizeieinsatz einkalkulieren müssen. Dies trifft natürlich vor allem kleinere Vereine, während größere Clubs die Kosten vermutlich auf die Ticketpreise umlegen werden. Auch könnte das Urteil Einfluss auf andere Großveranstaltungen wie Festivals oder Konzerte haben. Auch in der Unterhaltungsbranche könnten entsprechende Regelungen eingeführt werden. Die Diskussion um die Verteilung von Sicherheitskosten zwischen Veranstaltern und dem Staat ist daher weiterhin explosiv.