Sportrecht – DFB-Sportgericht wertet Spiel für Gladbach

Nach dem durch einen Becherwurf verursachten Spielabbruch wird der VfL Bochum vom DFB-Sportgericht bestraft. Die Punkte aus der Partie erhält der Gegner Borussia Mönchengladbach. So hat das DFB Sportgericht entschieden.

Hintergrund

Der Becherwurf eines Fußballfans an den Kopf des Schiedsrichter-Assistenten Christian Gittelmann beim Spiel gegen Mönchengladbach hat für den VfL Bochum sportrechtliche Konsequenzen. Wie erwartet wurde das Bundesligaduell vom DFB-Sportgericht für die Gäste aus Mönchengladbach gewertet. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist, wird Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB Sportgerichts, in der Mitteilung zitiert. Die Spielumwertung ist in §18 Nr.4 DFB Verfahrensordnung als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich. Bochum hatte ein Wiederholungsspiel gefordert. Der DFB urteilte damit ähnlich wie in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2011. Damals war die Partie des FC St. Pauli gegen den FC Schalke 04 beim Stand von 2:0 für die Gäste abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner ebenfalls von einem Becher getroffen worden war. Das Spiel wurde 2:0 für Schalke gewertet. Darüber hinaus musste St. Pauli die erste Partie der Zweitligasaison 2011/2012 mindestens 50 km außerhalb Hamburgs austragen.

Tatverdächtiger ermittelt

Bei dem Spiel in Bochum zum Auftakt des 27. Bundesligaspieltages wurde Gittelmann in der 68. Minute von einem Getränkebecher am Kopf getroffen, der von einer Tribüne mit hauptsächlich Bochumer Fans geworfen worden war. Daraufhin hatte Schiedsrichter Benjamin Cortus die Partie beim Stand von 2:0 für Gladbach zunächst unterbrochen und kurz danach abgebrochen. Die Polizei konnte zwischenzeitlich einen Tatverdächtigen ermitteln. Es handelt sich laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft um einen 38-jährigen aus Bochum. Er ließ sich zunächst nicht zur Sache ein, die Ermittlungen würden noch andauern. Der VfL Bochum erwägt aktuell ein Alkoholverbot auf den Tribünen. Diese Maßnahme werde erörtert, sagte Ilja Kaenzig als Sprecher der Geschäftsführung des VfL Bochum der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Bereits im nächsten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen könnte das Alkoholverbot greifen. Über mögliche weitere Sanktionen gegen Bochum will das DFB-Sportgericht Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zeigt erneut, dass bei derartigen Vorfällen erhebliche Sanktionen für den betroffenen Verein drohen. Insoweit bleibt sich das DFB -portgericht in dieser Hinsicht treu, wobei es noch abzuwarten bleibt, ob es noch weitere Maßnahmen durch den DFB-Kontrollausschuss gegen den VfL Bochum geben wird.

Bei Fragen rund um das DFB Verbandsrecht und den Statuten stehen wir Ihnen in unserer auf das Sportrecht spezialisierten Kanzlei gerne zur Verfügung.