Sportrecht – DFB-Sportgericht verhängt Geldbuße – Nagelsmann muss € 50.000,00 Strafe zahlen

Der Trainer des FC Bayern München, Julian Nagelsmann, hatte sich nach dem Spiel bei Borussia Mönchengladbach, welches 2:3 endete, am vergangenen Samstag im Kabinentrakt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Welz geäußert. So sollen insbesondere die Worte „weichgespültes Pack“ gefallen sein. Da Nagelsmann sportgerichtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten war, sich noch am selben Abend entschuldigte und auch in der Stellungnahme an den Kontrollausschuss Einsicht zeigte, sah das Gremium des DFB-Sportgerichts von der Beantragung eines Innenraumverbots ab, hieß es in der Mitteilung. Nagelsmann ist damit mit einer vergleichsweisen milden Strafe und ohne eine Sperre davon gekommen. Er wurde mit einer Geldbuße von € 50.000,00 belegt. Wie der DFB mitteilt, hat der Trainer des FC Bayern der Strafe bereits zugestimmt.

Auslöser für den verbalen Entgleiser war eine rote Karte gegen Bayerns französischen Innenverteidiger Dayot Upamecano. In einem ZDF-Interview hatte er eingeräumt, dass bei seinem Ausbruch auch die Äußerung „weichgespültes Pack“ gefallen sei.

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