Sportrecht - DAZN gewinnt Rechtsstreit um Bundesliga TV-Rechte - Auktion muss wiederholt werden
In dem Rechtsstreit zwischen der deutschen Fußballliga (DFL) und dem Streamingdienst DAZN rund um die Fernsehrechte der Bundesliga ab 2025 ist ein Urteil gefallen, dass DAZN vorläufig als Gewinner dastehen lässt.
Das Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat entschieden, dass die Auktion des größten TV-Rechtepakets der Bundesliga neu durchgeführt werden muss. DAZN hat damit einen juristischen Sieg errungen, muss sich jedoch erneut im Wettbewerb mit Sky um die Rechte bemühen. Der Streit drehte sich um das wichtigste Paket, dass die Spieler am Samstag um 15:30 Uhr, die Freitagabend- sowie die Relegationspartien umfasst.
Ein Sprecher von DAZN äußerte sich erfreut über das Urteil: „Wir sind überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, die Vereine und die Fans ist.“ In dem Streit hatte DAZN die DIS eingeschaltet, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen und diese Entscheidung scheint nun eine Art Kompromiss darzustellen. Die Auktion der restlichen Rechte, die seit Mitte April ausgesetzt ist, soll in naher Zukunft wieder aufgenommen werden.
Der Schiedsspruch hat für die beteiligten Parteien die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und die Entscheidungen der DIS können vor ordentlichen Gerichten nur aufgrund formeller Mängel angefochten werden. Die DFL hatte zuvor erklärt, sie erwarte von allen Beteiligten, dass sie den Schiedsspruch als endgültig akzeptieren.
Sky reagierte auf die Entscheidung mit der Aussage, dass das Unternehmen gut aufgestellt sei, um weiterhin das beste Bundesligaerlebnis zu bieten. Obwohl es Sky beim ersten Durchgang die Rechte gesichert hatte, muss das Unternehmen nun wieder mitbieten.
Der Streit zwischen DAZN und der DFL entbrannte über eine Bankbürgschaft, die DAZN kurzfristig nicht bereitstellen konnte. Die DFL hatte das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/2026 bis 2028/2029 an Sky vergeben, obwohl DAZN ein höheres Angebot von 1,6 Milliarden Euro unterbreitet hatte. Das Schiedsgericht kritisierte die DFL dafür, dass die Forderung nach einer kurzfristigen Bürgschaft nicht rechtzeitig kommuniziert wurde.
Laut Berichten des Schiedsgerichts erfüllte DAZN nicht alle Anforderungen der DFL-Ausschreibung, sodass das Unternehmen nicht den Zuschlag für das Rechte-Paket B erhielt. Die DFL sieht sich im Recht und erklärt, dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprochen hätten. Das umstrittene Rechte-Paket B umfasst insgesamt 196 Live-Spiele pro Saison, während andere Live-Spiele in den Pay-TV-Paketen C und D enthalten sind.
Die Fans sind seit dem Jahr 2018 gezwungen, mehrere kostenpflichtige Abonnements abzuschließen, um alle Spiele ihres Vereins verfolgen zu können. Die sogenannte „No Single Buyer Rulel“ gilt mittlerweile nicht mehr, was eigentlich bedeutet, dass ein einzelner Anbieter alle Pay-TV-Rechte erwerben könnte.
Die Klage beim Schiedsgericht ist eine Maßnahme, die in den Ausschreibungsunterlagen der DFL vorgesehen ist und von allen Bietern akzeptiert wurde. DAZN hatte sich ebenfalls verpflichtet, im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen die DIS anzurufen.
Die Sportschau berichtet, dass die Verzögerungen in diesem Verfahren bei den 36 Proficlubs für Unruhe und Unsicherheit sorgen. Die Medien-Einnahmen stellen eine wesentliche Einnahmequelle dar, deren Höhe wiederum Transfers und Investitionen in Infrastruktur wie Stadien und Trainingszentren beeinflusst.
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