Sportrecht – BGH sieht einige DFB-Regeln für Spielervermittler kritisch
Der BGH prüft seit Dienstag, inwieweit sich der DFB in das Geschäft der Spielervermittler einmischen darf. In der dreistündigen Verhandlung des Karlsruher Kartellsenats wurde deutlich, dass die Richter das DFB-Reglement für den Bereich in etlichen Punkten für problematisch halten. Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen zum Schutz minderjähriger Spieler könnten aber Bestand haben. Die Karlsruher Richter sahen allerdings auch noch offene Fragen und wollten sich noch einmal intensiv beraten. Auch wurde nicht ausgeschlossen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen.
Hintergrund ist eine Klage des bekannten Spielerberaters Roger Wittmann gegen den deutschen Fußballbund. Die 2015 in Kraft getretenen Regeln sehen insbesondere vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Vereinbarte Zahlungen müssen auch offengelegt werden. Zum Schutz minderjähriger Spieler darf bei deren Vermittlung grundsätzlich keine Provision kassiert werden.
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat in einigen Punkten dem DFB und in anderen wiederum Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt. Der BGH will am 13. Juni 2023 seine Entscheidung verkünden.
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