Sportrecht – Basics des Lizenzspielervertrages
Im DFB wird der Amateur-Fußball grundsätzlich in den Ligen der einzelnen Landesverbände organisiert. Der Profi-Fußball der 1. und 2. Bundesliga allerdings in dem 2001 gegründeten Ligaverband. Die dritte Liga und die Regionalliga haben einen Sonderstatus. Die jeweiligen Fußballvereine schließen die Verträge in Lizenz- und Vertragsamateurfußball ab. Unter einem Lizenzspieler versteht man einen Profi-Sportler im Team-Sport. Im Fußball gilt ein Spieler als Lizenzspieler, wenn er mit seinem Lizenzverein einen Vertrag abgeschlossen hat und durch den finalen Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages zum Spielbetrieb zugelassen wurde. Vereine gelten als Lizenzvereine, wenn sie einer Lizenzliga angehören. Die Lizenzligen sind die 1. und 2. Bundesliga, die von der DFL organisiert werden. Da der Lizenzspieler kein festes Mitglied seines Vereins ist, ist er auch kein Mitglied des DFB. Damit die Verbandstatuten aber auch für die Lizenzspieler verbindlich sind, bedarf es eines so genannten Lizenzvertrages. Möchte ein Spieler in der Bundesliga spielen, muss er einen Lizenzvertrag mit dem DFB abschließen. Dieser gibt die Rechte und Pflichten des Spielers als Lizenzspieler und seine Unterwerfung unter die Satzungen, das Liga-Statut, die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Liga-Verbandes und des DFB sowie die Entscheidungen der Organe des Ligaverbandes und der DFL sowie des DFB. Der Lizenzvertrag begründet allerdings kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Ligaverband und dem Spieler. Es erfolgt eine unbefristete Erteilung der Lizenz gemäß der Lizenzordnung der Spieler. Die Basics im Lizenzvertrag finden sich in den ersten fünf Klauseln der Lizenzordnung Spieler, in denen die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung, die Verbindlichkeit der Vereinsregeln und Sanktionen des Ligaverbandes und des DFB, die Voraussetzungen der Entziehung einer Lizenz sowie der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen den Liga-Verband, der DFL und dem DFB geregelt sind.
In unserer auf das Sport- und Vertragsrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen zu Lizenzverträgen kompetent zur Verfügung.