Provisionsanspruch für Maklerin durchgesetzt
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben wir für eine Maklerin einen Provisionsanspruch in Höhe von mehr als € 80.000,00 durchgesetzt. Die Kundin hat durch einen einheitlichen Notarvertrag ein Einfamilien- und ein Mehrfamilienhaus erworben und die Auffassung vertreten, dass diesbezüglich auch die seit dem 23.12.2020 gesetzlich vorgeschriebene Textform einzuhalten gewesen wäre.
Das Landgericht Frankfurt am Main ist in allen Bereichen unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat die Käuferin zur Zahlung der Provision verurteilt. Bei einem einheitlichen Kauf eines Einfamilien- und Mehrfamilienhaus ist die gesetzlich vorgeschrieben Textform nicht anwendbar.
Rechtsanwalt Martin Eismann
Fachanwalt für Arbeitsrecht