Maklerrecht – Unklare Widerrufsbelehrung setzt den Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 01.12.2022, Az. I ZR 28/22, darauf hingewiesen, dass bei einer unklaren Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht anläuft, sondern vielmehr die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage beträgt.
In dem zu entscheidenden Fall hat die Maklerfirma Sparkassen Immo als Tochter einer Sparkasse eine Widerrufsbelehrung erteilt, bei der der Adressat des Widerrufs entweder die Maklerfirma, also die Tochter der Sparkasse sein konnte oder die Sparkasse selbst.
Für diesen Fall hat der BGH eine Irreführung des Verbrauchers angenommen und damit festgestellt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen würde, weshalb die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage gedauert hätte.
Rechtsanwalt Martin Eismann
Fachanwalt für Arbeitsrecht