Insolvenzrecht – P&R Insolvenzanfechtung - Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 20.12.2021: Keine Rückforderung von Mietzahlungen und Containerrückkaufspreisen
Die Insolvenzverwalter der insolventen P&R- Gesellschaften versuchen in insgesamt 6 sogenannten Pilotverfahren gerichtlich einen möglichen Anspruch auf Rückforderung von an Investoren ausgekehrten Mietzahlungen und Containerrückkaufspreisen im Rahmen der Insolvenzanfechtung klären zu lassen. In der bundesweit ersten Entscheidung vor dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 20 042/20) unterlag der Insolvenzverwalter der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH Dr. Jaffe aus München gegen einen Investor umfänglich. Gegen dieses klageabweisende Urteil richtete sich die vom Insolvenzverwalter im August 2020 eingelegte Berufung.
Mit Hinweisbeschluss vom 20.12.2021 (Az.: 3 U 18/20) gab kurz vor Weihnachten der Senat des OLG Karlsruhe den Parteivertretern bekannt, dass er nach vorläufiger Ansicht beabsichtigt, die Berufung im Beschlusswege zurückzuweisen. Nach der Senatsauffassung sei die Ausgangsentscheidung nicht zu beanstanden. Insbesondere habe das Ausgangsgericht unter Beachtung der seitens des BGH‘s aufgestellten Grundsätze zur Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Sinne des § 134 InsO richtig entschieden. Dieser Hinweisbeschluss kam für viele Investoren genau zur rechten Zeit, insbesondere für diejenigen, die keine Hemmungsvereinbarung mit den Insolvenzverwaltern getroffen hatten. Aufgrund der zum Jahresende 2021 eintretenden Verjährung waren die Insolvenzverwalter gezwungen, Ansprüche zu sichern. So hatten erste Investoren bereits vor Weihnachten Mahnbescheide erhalten. Bereits im Dezember haben sich aufgrund des eindeutigen Hinweisbeschlusses des OLG Karlsruhe die Chancen der Investoren auf eine Zurückweisung der gegen sie erhobenen Ansprüche erheblich verbessert.
In unserer auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei vertreten wir sie in sämtlichen Streitkomplexen im Zusammenhang mit der Vermittlung von P&R Anlagen. Gerne unterstützen wir sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht