Insolvenzrecht – Ersatzpflicht rechtswidriger Zahlungen: Exculpation des Geschäftsführers einer Konzern-GmbH durch für den Gesamt-Konzern eingeholtes Insolvenzgutachten

  1. Ein vom Insolvenzverwalter als Indiz der Überschuldung vorgelegter Jahresabschluss ist nicht schon deswegen ohne Aussagekraft, weil er vor Insolvenzeröffnung nicht mehr förmlich beschlossen und vom Geschäftsführer unterzeichnet werden konnte. Vielmehr sind dem Geschäftsführer konkrete Einwendungen in der Sache zumutbar.
  2. Zur Frage, ob sich der Geschäftsführer einer konzernangehörigen GmbH zur Exculpation auf ein Anwaltsgutachten stützen kann, welches das Vorliegen von Insolvenztatbeständen im Wege einer reinen Konzernbetrachtung verneint.
  3. Hat der auf die Erstattung von Zahlungen in der Insolvenz in Anspruch genommene Geschäftsführer die sorgfältige Plausibilitätskontrolle einer Insolvenzbegutachtung unterlassen, kann er nicht geltend machen, bei deren Vorname hätte ihm der Fehler des Begutachtenden nicht auffallen müssen.

KG Berlin, Urteil vom 28.04.2022, AZ: 2 U 39/18

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