Das Maklerrecht wird im BGB nur in den §§ 652 bis 655 BGB geregelt. Wegen dieser sehr geringen Anzahl der gesetzlichen Regelungen wird das Maklerrecht von der Rechtsprechung mit einer nahezu unübersehbaren Vielzahl von Urteilen bestimmt.
Die Vielzahl von Rechtsproblemen, die sich aus einem Maklervertrag ergeben können und die zahlreichen Besonderheiten des Maklerrechts machen es dringend erforderlich, einen fachkundigen Spezialisten mit der Beratung zu beauftragen.
Da wir sowohl Makler als auch Maklerkunden vertreten, können wir unter Berücksichtigung der Rechtslage auch die jeweiligen Argumente der anderen Seite sehr gut einschätzen und Ihnen somit zu einem optimalen Ergebnis verhelfen bzw. rechtzeitig die gegebenen Risiken und Chancen einer rechtlichen Auseinandersetzung aufzeigen.
Unsere Immobilienrechts-Experten an Ihrer Seite
Martin Eismann
Rechtsanwalt
Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.
Martina Hunneshagen
Rechtsanwältin
Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.