Ist Ihre Ehe endgültig gescheitert, kann sie geschieden werden.

Die Ehescheidung knüpft an bestimmte Voraussetzungen an:

In der Regel wird die Ehe nach einjähriger Trennungsphase geschieden, so beide Ehegatten der Ehescheidung zustimmen. Das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsjahr beinhaltet die vollständige Trennung von „Tisch und Bett”. Weiter ist erforderlich, dass Sie sich darüber einig sind, geschieden werden zu wollen. Soweit auch hinsichtlich der übrigen Ehescheidungsfolgensachen Einigkeit besteht, kann die Ehescheidung zügig und problemlos nach Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden.

Sind Sie sich über alle Punkte einig, ist es grundsätzlich auch möglich, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt im Familienrecht beauftragt, der die Ehescheidung beantragt, der andere Ehegatte braucht dann lediglich der Scheidung im Gerichtstermin zuzustimmen.

Spätestens nach drei Jahren des Getrenntlebens gilt gemäß § 1566 Abs. 2 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe zerrüttet ist, sodass die Voraussetzung zur Stellung eines Scheidungsantrags stets gegeben ist, auch wenn der andere Ehegatte an der Ehe festhalten will.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch vor Ablauf eines Trennungsjahres eine sogenannte Härtefallscheidung beantragt werden.

Unsere Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martina Hunneshagen.

Martina Hunneshagen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.