Pflichtteilsrecht / Pflichtteilsstreit / Erschleichfälle

Im Rahmen eines Pflichtteilsstreits begleiten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten setzen wir uns dabei zunächst mit der Frage auseinander, ob die beeinträchtigende letztwillige Verfügung überhaupt Bestand hat. In diesem Zusammenhang rücken spezielle juristische Fragestellungen zu Testament, Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Ehegattentestament und deren wirksamer Errichtung, der Testierfähigkeit sowie der Kollision verschiedener aufeinanderfolgender letztwilliger Verfügungen sowie der Testamentsanfechtung in den Vordergrund.

Sollten Sie tatsächlich auf den Pflichtteil gesetzt sein, ist der Pflichtteilsanspruch durch Auskunftsansprüche vorzubereiten. Hier ist eine genaue Sachverhaltshinterfragung erforderlich, um ab einer bestimmten Stufe der Auskunfterteilung gezielte Nachfrage nach Vermögensgegenständen stellen zu können. Im weiteren Verlauf stehen dann oft Bewertungsfragen und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen aufgrund vorweggenommener Erbfolge im Vordergrund, um einen möglichst hohen Pflichtteilsanspruch realisieren zu können.

Auf Seiten des Erben bzw. Anspruchsgegners verteidigen wir die Wirksamkeit der enterbenden Verfügung und beschäftigen uns mit der Abwehr bzw. Minimierung von Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Fragen des Pflichtteilsverzichts, der Pflichtteilsentziehung und der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs.

Hintergrund der Pflichtteilsauseinandersetzung ist oft eine erhebliche persönliche Zurücksetzung, da nahe Angehörige bei der Vermögenszuwendung von Todeswegen übergangen wurden und darin eine Missachtung des Erblassers ihnen gegenüber empfinden. Hintergrund ist oft eine Erbschleichkonstellation, der sich jemand zielgerichtet auf spätere Erberwartung unter Ausnutzung des dazu erschlichenen Vertrauens des Erblassers – selbst zu Lasten naher Angehöriger – in die Erbenposition gebracht hat. Umgekehrt sehen sich oft dem Erblasser aufrichtig nahestehende Personen, wie Lebensgefährten/-innen, Ehegatten oder Freunde sowie entfernte Verwandte, zu Unrecht einen Erbschleichervorwurf der Abkömmlinge ausgesetzt, die sich oft lange nicht mehr um ihre Eltern gekümmert haben, aber dennoch eine feste Erberwartung frustriert sehen. Zu den rechtlichen Problemen treten oft zwischenmenschliche Auseinandersetzungen der beteiligten Personen, weshalb Pflichtteilsauseinandersetzungen nicht juristisch sondern auch persönlich konfliktbeladen sind.

Wir gehen auf Ihre konkrete Situation als Pflichtteilsbedürftigter oder Erbe ein, arbeiten den Sachverhalt juristisch auf, unterstützen Sie bei der Lösung der Bewertungsfragen und streben auf der Basis einer gemeinsamen Strategie eine wirtschaftliche interessengerechte Rechtsdurchsetzung an.

Es ist nach unserer Erfahrung sinnvoll, Pflichtteilsstreitigkeiten, soweit möglich, außergerichtlich einvernehmlich zu erledigen. Sollte jedoch ein gerichtlicher Pflichtteilsstreit unvermeidbar sein, stehen wir Ihnen mit erfahrener Prozessführung zur Seite.

Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Manuel Ast.

Manuel Ast

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Nadine Kohler.

Nadine Kohler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.

Lisa Kilian

Rechtsanwältin

Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.

Recht faszinierend