Sich frühzeitig mit dem Bedarf nach einer Patientenverfügung, einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht auseinanderzusetzen ist sicher an persönliche existenzielle Fragen geknüpft, deren Beantwortung vor dem Hintergrund der Endlichkeit unseres Lebens oder der Auseinandersetzung mit möglichen extremen Lebenssituationen, wie plötzlichen schweren Unfällen oder schwerer Krankheit nicht leicht fällt. Gleichwohl raten wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung dazu, das Thema mit Ihrem Arzt und dem Familienkreis zu besprechen und eine entsprechende Störfallvorsorge zu treffen. An diesen Rat ist für Sie der Wunsch geknüpft, dass Sie diesen „Regenschirm“ dabei haben und ihn deshalb nicht brauchen.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie sich die behandelnden Ärzte verhalten sollen, sofern sie Ihren Willen krankheitsbedingt nicht mitteilen können bzw. nicht ansprechbar oder einwilligungsfähig hinsichtlich bestimmter indizierter ärztlicher Maßnahmen sind.
Damit einhergehend sollten Sie auch über Vorsorge- und Betreuungsvollmachten für den Notfall vorsorgen; Familienangehörige bzw. Personen Ihres Vertrauens können Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, bestimmte persönliche Angelegenheiten für Sie zu besorgen.
Im Rahmen einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer bei dauerhafter Krankheit oder Behinderung und entsprechender Notwendigkeit für Sie als Betreuer bestellt werden soll, um damit der Einsetzung eines gerichtlichen Betreuers entgegen zu wirken.
Gute kostenlose Formulare zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen nebst ausführlichen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums (→ www.bmj.de).
Sinnvoll ist es, diese Notfallvorsorgetrias individuell auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Parallel zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann es sinnvoll sein, einer Person Ihres Vertrauens auch eine postmortale Bankvollmacht einzuräumen. Zu allen im Zusammenhang damit auftretenden Fragestellungen beraten wir Sie gerne.
Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite
Manuel Ast
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.
Nadine Kohler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.
Lisa Kilian
Rechtsanwältin
Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.