Im Erbscheinsverfahren geht es für Sie darum, sofern Sie im Wege der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge zum Erben berufen sind, einen Erbschein als Legitimationspapier, insbesondere gegenüber beteiligten Kreditinstituten und dem Grundbuchamt zu erhalten. Der Erbschein ermöglicht Ihnen den Zugriff auf den Nachlass auf der Basis Ihres festgestellten Erbrechtes. Es kann Ihnen ein Alleinerbschein, ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein bzw. gemeinschaftlicher Teilerbschein oder ein gegenständlich beschränkter Erbschein erteilt werden.
Im Rahmen des Erbscheinverfahrens und Ihrer Beteiligung daran, geht es im Wesentlichen um die Feststellung des Erbrechts bzw. der Erbrechte der Beteiligten. Hier geht es regelmäßig um Fragen nach der Wirksamkeit der vorliegenden letztwilligen Verfügungen, insbesondere des vorliegenden Testamentes oder Erbvertrages.
Häufig sind auch mehrere aufeinanderfolgende Testamente, Ehegattentestamente und/oder Erbverträge vorhanden, wobei dann festzustellen ist, inwieweit eine Bindungswirkung beispielsweise durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder einem Erbvertrag, gegeben ist und welche der letztwilligen Verfügungen letztlich zum Tragen kommt.
Auch Fragen der Testierfähigkeit und der Testamentsanfechtung sind gerade im Erbscheinsverfahren oft streitgegenständlich.
Wir vertreten Ihre Interessen, gleich ob Sie ein durch die vorliegende letztwillige Verfügung Beeinträchtigter sind, ja gegebenenfalls durch die Bedenkung eines Außenstehenden völlig vom Familienvermögen ausgeschlossen sind, oder ob Sie Ihr Recht als bedachter Erbe durchsetzen bzw. verteidigen wollen.
Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite
Manuel Ast
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.
Nadine Kohler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.
Lisa Kilian
Rechtsanwältin
Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.