Im Bereich schwieriger Erbauseinandersetzungen unter Miterben haben wir langjährige Erfahrung. Erbauseinandersetzungen unter – oft verwandten – Miterben sind meist emotional hoch aufgeladen und erfordern daher eine gute strategische Vorbereitung und eine Anspruchsdurchsetzung „nach Maß“, jeweils zugeschnitten auf die konkrete Erbengemeinschaft.
Streitgegenständlich in Erbauseinandersetzungen sind oft Bewertungsfragen in Bezug auf nachlasszugehörige Vermögensgegenstände. Die Frage nach dem Verbleib solcher Nachlassgegenstände sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche unter Miterben, § 2325, 2326 BGB, sowie die Regelungen über die Ausgleichung, § 2050 ff. BGB.
Wir verwirklichen in Erbstreitigkeiten Ihre Ansprüche auf Auskunfts- und Nachlassauseinandersetzung gegen sich verweigernde Miterben, vertreten Sie ebenso bei Streitigkeiten zwischen Erbe(n) und Vermächtnisnehmer(n) oder zwischen Vor- und Nacherben und begleiten Sie bei Problemen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigen wir, dass Sie persönlich häufig in der Bewältigung einer persönlichen Konflikt- und Trauersituation stehen und suchen gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Konfliktlösungsmöglichkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung als einseitiger Interessenvertreter oder auf Wunsch auch im Rahmen einer Mediation. Die Mediation versteht sich auch im Erbrecht als ein Verfahren zur Konfliktbewältigung, das unter der Leitung eines neutralen nicht zur Entscheidung über den Konflikt berufenen Dritten, namentlich den Mediator durchgeführt wird. Beide Parteien müssen sich mit der Mediation einverstanden erklären, wobei der Anwalt im Bereich der Mediation rechtsberatend nicht als einseitiger Interessenvertreter tätig wird, sondern zur Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichtet ist.
Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite
Manuel Ast
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.
Nadine Kohler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.
Lisa Kilian
Rechtsanwältin
Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.