In der Regel ist eine Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung Wirksamkeitsvoraussetzung. Oftmals begehen Arbeitgeber den Fehler, an ihren Arbeitnehmer schlecht formulierte Abmahnungen zu übermitteln, weshalb dann in einem späteren Kündigungsschutzprozess nach Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung das böse Erwachen kommt.
Herr Rechtsanwalt Martin Eismann als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Arbeitgebern, hier keine vermeidbaren Fehler zu begehen und kümmert sich um die Sachverhaltsaufbereitung und Formulierung der Abmahnung.
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Martin Eismann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.
