Erbschaftsteuer rechtzeitig senken: Vorweggenommene Erbfolge, Verschonungsregeln und Stiftungen sinnvoll nutzen
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut im Fokus der politischen Diskussion. Insbesondere aus Reihen der SPD werden seit einiger Zeit Erhöhungen und strukturelle Reformen der Erbschaftsteuer angekündigt. Auch wenn derzeit noch keine abschließenden Gesetzesänderungen beschlossen sind, zeigt die Erfahrung: Wer erst reagiert, wenn neue Regelungen in Kraft treten, verliert häufig wertvolle Gestaltungsspielräume.
Für vermögende Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Immobilieneigentümer stellt sich daher frühzeitig die Frage, wie Vermögen rechtssicher, steuerlich sinnvoll und generationenübergreifend übertragen werden kann. Die vorweggenommene Erbfolge ist hierbei eines der wichtigsten Instrumente moderner Vermögens- und Nachfolgeplanung.
Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?
Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, regelmäßig im Wege der Schenkung, häufig ergänzt durch Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte. Ziel ist es, die spätere Erbfolge planvoll zu gestalten, familiäre Konflikte zu vermeiden und steuerliche Freibeträge sowie gesetzlich vorgesehene Begünstigungen gezielt zu nutzen.
Eine lebzeitige Übertragung bedeutet dabei nicht zwangsläufig den Verlust wirtschaftlicher Kontrolle. Durch eine sorgfältige vertragliche Gestaltung können Versorgungsinteressen, Einflussmöglichkeiten und Absicherungen wirksam berücksichtigt werden.
Steueroptimierung durch rechtzeitige Gestaltung
Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge liegt in der steuerlichen Planbarkeit. Das geltende Erbschaftsteuerrecht sieht persönliche Freibeträge vor, die alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Wer frühzeitig handelt, kann diese Freibeträge mehrfach nutzen und damit die steuerliche Belastung im Familienverbund deutlich reduzieren.
Bewährte Gestaltungsansätze der Steueroptimierung sind unter anderem:
- Gestaffelte Schenkungen unter Ausnutzung wiederkehrender Freibeträge
- Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt, wodurch sich der steuerlich anzusetzende Wert mindert
- Übertragung von Unternehmensvermögen unter Beachtung der geltenden Verschonungsregelungen
- Kombination erbrechtlicher, steuerlicher und familienrechtlicher Instrumente
Gerade bei Unternehmensvermögen sind die gesetzlichen Verschonungsregelungen komplex und an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Ihre sachgerechte Anwendung setzt eine frühzeitige und fundierte rechtliche Planung voraus, da nachträgliche Korrekturen regelmäßig nicht mehr möglich sind.
Stiftungen als Instrument langfristiger Vermögens- und Nachfolgeplanung
Neben klassischen Schenkungen kann auch die Errichtung einer Stiftung ein geeignetes Instrument der Vermögensnachfolge sein. Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft zu strukturieren, den Willen des Stifters langfristig umzusetzen und zugleich erbschaft- und schenkungsteuerliche Effekte gezielt zu steuern.
Ob Familien-, Unternehmens- oder gemeinnützige Stiftung – die Entscheidung hängt stets von den individuellen Zielen, der Vermögensstruktur und den familiären Verhältnissen ab. Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung ist, dass zivilrechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte von Beginn an sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Politische Unsicherheit erfordert rechtliche Weitsicht
Die anhaltende Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer zeigt, dass steuerliche Rahmenbedingungen nicht statisch sind. Auch wenn derzeit noch keine konkreten gesetzlichen Änderungen feststehen, ist es aus anwaltlicher Sicht sinnvoll, bestehende Gestaltungsoptionen unter der aktuell geltenden Rechtslage zu überprüfen.
Eine vorausschauende Planung schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Rechtssicherheit, Klarheit und Planungssicherheit für die nächste Generation.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Die vorweggenommene Erbfolge berührt regelmäßig Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht. Pauschale Lösungen oder standardisierte Musterverträge greifen häufig zu kurz und können erhebliche rechtliche oder steuerliche Nachteile nach sich ziehen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast berät Mandanten umfassend bei der strategischen Vermögensnachfolge, der Gestaltung von Schenkungen, der Nutzung von Verschonungsregelungen sowie bei der Errichtung und Strukturierung von Stiftungen. Ziel ist stets eine individuelle, rechtssichere und langfristig tragfähige Lösung.
Fazit: Jetzt gestalten – nicht später reagieren
Wer Vermögen erhalten und geordnet weitergeben möchte, sollte die aktuellen politischen Entwicklungen als Anlass zur rechtzeitigen Überprüfung der eigenen Nachfolgeplanung nutzen. Die vorweggenommene Erbfolge bietet erhebliche Gestaltungsspielräume – wenn sie frühzeitig, durchdacht und professionell umgesetzt wird.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten Ihrer individuellen Vermögens- und Nachfolgesituation.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
