Erbrecht - BGH bestätigt Wirksamkeit vorehelicher Erbeinsetzung trotz Scheidung (BGH, Beschluss vom 22.05.2024 - IV ZB 26/23
In einem aktuellen Beschluss vom 22. Mai 2024 hat der BGH klargestellt, dass eine Erbeinsetzung in einem vor der Ehe geschlossenen Erbvertrag auch nach einer späteren Scheidung weiterhin gültig bleibt. Diese Entscheidung betrifft Erbverträge, die vor der Eheschließung ohne spezifische Regelungen für eine mögliche Scheidung getroffen wurden.
Der BGH hat hierbei entschieden, dass die Regelung des § 2077 Abs. 1 BGB, die Verfügungen bei einer Scheidung automatisch unwirksam macht, nur für Testamente und Erbverträge gilt, die während der Ehe geschlossen wurden. Vor der Ehe abgeschlossene Erbverträge unterliegen nicht dieser Regelung, es sei denn, es gibt klare Hinweise, dass die Vertragsparteien die spätere Ehe und mögliche Scheidung bereits in ihren Willen einbezogen haben.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit, Erbverträge regelmäßig zu überprüfen und an geänderte Lebenssituationen anzupassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insbesondere in komplexen Familiensituationen ist es ratsam, frühzeitig tätig zu werden, um Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern.
Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Erbverträge und Testamente rechtssicher und individuell an Ihre aktuellen Lebensumstände anzupassen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht