Erbrecht - BGH-Beschluss zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Der BGH hat am 08.05.2024 einen richtungsweisenden Beschluss (AZ: XII ZB 577/23) zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht gefasst. Der Fall, der vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt wurde, beleuchtet wichtige Aspekte zur Einsetzung von Betreuern bei bestehenden Vorsorgevollmachten. Hier die zentralen Punkte und deren Bedeutung:

Vorsorgevollmacht versus Betreuung:
Der BGH stellte klar, dass die Einrichtung einer Vollbetreuung in den Aufgabenbereichen, die durch eine Vorsorgevollmacht abgedeckt sind, in der Regel nicht erforderlich ist, wenn noch ein geeigneter Bevollmächtigter mit Einzelvertretungsbefugnis vorhanden ist. Dies bedeutet, dass eine Betreuung nur dann angeordnet werden sollte, wenn kein geeigneter Bevollmächtigter zur Verfügung steht.

Ein Bevollmächtigter ungeeignet was nun?
Im vorliegenden Fall war der ursprüngliche Betreuer – die Ehefrau des Betroffenen – aufgrund fragwürdiger Handlungen bezüglich der Vermögenssorge ihres Mannes als ungeeignet angesehen worden. Der BGH entschied, dass dies allein nicht genügt, um eine vollständige Betreuung einzurichten, solange andere bevollmächtigte Personen, wie z.B. die Tochter, ihre Aufgaben wahrnehmen können. Der entscheidende Punkt ist, dass eine Betreuungsanordnung nur dann gerechtfertigt ist, wenn keine geeignete Person mehr zur Verfügung steht.

Kontrollbetreuung als Lösung:
Besonders interessant ist die Klarstellung des BGH, dass eine sogenannte Kontrollbetreuung eingeführt werden kann, die sich auf einen einzelnen von mehreren Bevollmächtigten beschränkt. Dies ermöglicht es, gezielt die Handlungen eines Bevollmächtigten zu überwachen, ohne die Vollmachten der anderen einzuschränken.

Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass Vorsorgevollmachten in Deutschland eine starke Position haben. Sie verhindern in der Regel die Einsetzung eines Betreuers, solange mindestens ein Bevollmächtigter geeignet bleibt. Dennoch gibt es Mittel wie die Kontrollbetreuung, um die Interessen der betroffenen Person zu schützen, falls einzelne Bevollmächtigte ungeeignet sind.

Dieses Urteil des BGH stärkt die Bedeutung der Vorsorgevollmacht und zeigt zugleich die Sensibilität im Umgang mit Betreuungen auf. Für Betroffene und ihre Angehörigen bleibt es entscheidend, die Vorsorgevollmacht sorgfältig zu gestalten und Personen auszuwählen, denen man langfristig vertraut.

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