Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel kann zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung führen:

Das LAG Düsseldorf hat am 14.01.2021 in einer Kündigungsschutzklage festgestellt, dass der Arbeitgeber zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt sein kann, wenn ein Arbeitnehmer einen Liter Desinfektionsmittel entwendet. Das Gericht hat festgestellt, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Der Arbeitgeber hat mit Aushängen im Sanitärbereich darauf hingewiesen, dass das Mitnehmen von Desinfektionsmitteln eine fristlose Kündigung und Anzeige zur Folge habe. Auch fiel die Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers aus, wobei diese grundsätzlich für den jeweiligen Einzelfall gesondert zu prüfen ist.