Einigung im VW- Musterverfahren -Deadline 20.04.2020 für den VW- Vergleich

Volkswagen und die Verbraucherschützer haben sich doch noch auf eine Entschädigung für Dieselbesitzer geeinigt. Vor allem Besitzer älterer und kleinerer Fahrzeuge profitieren von der Vereinbarung.

Doch noch Einigung

VW hat im Abgasskandal jahrelang behauptet, dass die Kunden nicht geschädigt wurden und mit der Installation eines Software-Updates alles wieder in bester Ordnung sei. Ansprüche auf eine Entschädigung der Kunden in Deutschland wies der Konzern deshalb stets zurück. Auch für diejenigen Kunden, die sich vergangenen Jahres der neuen Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, sah es zunächst schlecht aus. Nun hat sich VW aber doch bewegt und sich mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale auf eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro außergerichtlich geeinigt. Die Summe verteilt sich auf rund 260.000 Teilnehmer am Musterfeststellungsverfahren gegen VW.

Entschädigung für alle?

Der Vergleich gilt nur für geschädigte Käufer eines VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189, die sich an dem Musterfeststellungsverfahren beteiligt haben. Die Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen haben sich darauf geeinigt, dass im Schnitt rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden. Allerdings werden viele Musterkläger kein Vergleichsangebot von VW erhalten. Insgesamt haben sich an dem Musterverfahren rund 470.000 Dieselkunden beteiligt, von denen nur etwa 260.000 eine Entschädigung erhalten. Die anderen gehen leer aus, da sie die Voraussetzungen des Musterverfahrens nicht erfüllten. Gründe hierfür sind beispielsweise, dass das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft wurde, dass der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Wohnsitz in Deutschland hatte oder das Auto gewerblich als Firmenwagen angeschafft wurde. Das heißt aber nicht, dass jemand, der kein Vergleichsangebot erhält, keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat. Die geschädigten Verbraucher können ihre Ansprüche noch individuell einklagen.

Entscheidend für die Höhe der Entschädigung aus dem Musterverfahren sind zwei Faktoren, der Fahrzeugtyp und das Modelljahr (2008- 2016).

Vergleich annehmen oder nicht?

Ob diejenigen, die ein Vergleichsangebot von VW erhalten haben oder noch erhalten werden, nun das große Los gezogen haben, darf bezweifelt werden. Für viele ist das Angebot überaus attraktiv, für andere eher nicht. Besitzer von Gebrauchtwagen sowie kleineren Fahrzeugen werden relativ gesehen besser entschädigt als Besitzer teurer Premium- Modelle. Außerdem erhalten Eigentümer von Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen die gleichen Angebote wie Eigentümer von Fahrzeugen mit niedrigen Laufleistungen. Verbraucher mit einem neueren Fahrzeug, das noch nicht viele Kilometer aufweist, kommen bei dem Vergleich schlechter weg.

Beratung lohnt sich – VW übernimmt Kosten 

Für wen sich eine Entschädigung lohnt oder nicht, ist einzelfallabhängig. Wer den Vergleich annimmt, muss wissen, dass er auf seine künftigen Rechte vollständig verzichtet. Das ist gerade vor dem Hintergrund einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Mai und dem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern riskant. Fragen wie Nutzungsentschädigung oder Deliktzinsen ab Kaufpreiszahlung sind in dem Vergleich überhaupt nicht berücksichtigt. Sollte der BGH hier verbraucherfreundlich entscheiden, könnte es für VW noch teurer und für die Kunden dementsprechend lohnender werden. Eine individuelle anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen. Zudem konnten die Verbraucherschützer durchsetzen, dass VW die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung bis zu 190,00 Euro übernimmt. Dieselkunden, die ein Vergleichsangebot erhalten haben, können noch bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen. Wer das Vergleichsangebot nicht annimmt, kann seine Ansprüche noch individuell geltend machen.

Gerne prüfen wir für Sie als durch den Abgasskandal geschädigten Fahrer eines VW individuell Ihre Ansprüche und Handlungsalternativen.