Dieselskandal – EuGH entscheidet: Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit

Der EuGH hat erneut im Sinne der Verbraucher entschieden. So sind die Richter der Auffassung, dass es für den Schadensersatzanspruch keiner vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB bedarf, sondern dass Fahrlässigkeit genügt.

Die große Kammer des EuGH hat in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Ravensburg entschieden, dass Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (AZ: C-100/21)

Daneben entschied der EuGH, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützt, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

Dies ist ein Meilenstein in der Thematik des Dieselskandals und könnte ein wirtschaftliches Desaster für die Automobilindustrie in Form einer neuen Klagewelle darstellen. Denn hieraus folgt, dass Autohersteller schon bei bloßer Fahrlässigkeit im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem drittschützenden Unionsrecht haften, wenn sie eine illegale Abschalteinrichtung in Diesel-PKWs verbauen.

Eine Haftung wegen bloßer Fahrlässigkeit hat der BGH und damit die nationalen Gerichte bislang strikt abgelehnt. Eine Vorlage an den EuGH verweigerte der BGH mit der Begründung, die Rechtslage sei eindeutig (acte claire), so dass es keiner Vorlage bedürfe. Allerdings legten andere Gerichte, hier das Landgericht Ravensburg, die Rechtsfrage vor.

Die Konsequenzen des Urteils könnten insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Schleswig in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden hat, dass Autos mit illegalen Thermofenstern von der Straße genommen oder nachgerüstet werden müssen, erheblich sein.

Dies dürfte die Dieselfahrer motivieren, erneut Klagen gegen die Autohersteller einzureichen, nachdem viele durch die zuletzt verbraucherunfreundlichen Entscheidungen des BGH massiv enttäuscht wurden.

In unserer Kanzlei begleiten wir seit Beginn des Dieselskandals Mandanten gegenüber den Autoherstellern und führen bundesweit Rechtsstreitigkeiten. Bei Fragen, ob auch Sie Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen den Automobilhersteller durchsetzen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.