Dieselskandal - Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich gegen Kraftfahrtbundesamt - Fahrzeuge mit Thermofenstern droht Stilllegung

Die deutsche Umwelthilfe konnte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erneut einen Sieg gegen das deutsche Kraftfahrtbundesamt einfahren. So hält eine Kammer des Verwaltungsgerichts in Schleswig die vor Jahren genehmigten Thermofenster bei Fahrzeugen des VW-Konzerns für unzulässig. Wie auch das Internetportal LTO berichtet, möchte die DUH, dass das Kraftfahrtbundesamt sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt.

Dem schiebt das Verwaltungsgericht Schleswig nun den Riegel vor. So hält dieses die sogenannten Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das Kraftfahrtbundesamt nicht hätte genehmigen dürfen. Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagenkonzerns. Im Gleichklang mit dem EuGH sowie dem Bundesgerichtshof sind nach dem Verwaltungsgericht Schleswig Abschalteinrichtungen nur zulässig, wenn sie dazu dienen, Schäden am Motor zu verhindern. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Der Volkswagenkonzern berief sich stets darauf, dass das Thermofenster dazu dient, den Motor zu schützen und damit Unfälle vorbeugt. Es ging sogar soweit, dass mitgeteilt wurde, dass Fahrzeuge unter Thermofenster nicht genehmigungsfähig wären.

Dieser Argumentation folgten die Richter aber nicht. Folge des nunmehrigen Urteils ist, dass das VG Schleswig Millionen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns für illegal hält. Das Kraftfahrtbundesamt muss die Freigabebescheide aufheben. Den Fahrzeugen droht nun ein Stilllegungsverfahren.

Insoweit eröffnet sich hier noch mal eine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend zu machen.

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