Dieselskandal - Abgasskandal bei BMW - Kraftfahrtbundesamt ermittelt gegen BMW
Im Gegensatz zu VW und Audi sowie anderen Töchtern des VW-Konzerns konnte sich BMW als einziger deutscher Automobilhersteller bisher vom sogenannten Abgasskandal weitgehend fernhalten. Allerdings haben Nachforschungen von Experten der deutschen Umwelthilfe nunmehr dazu geführt, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sich auch die Dieselmotoren des BMW-Konzerns noch einmal genauer angeschaut hat.
Tatsächlich hat das KBA beim SUV-Modell BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung gefunden, wie die Behörde am 20.02.2024 mitteilte. Bei dem genannten Modell wird nach Angaben des KBA die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert, was dazu führt, dass die Schadstoffminderung bei Stickoxiden weniger wirksam ist. Dies passiert auch bei Außentemperaturen, die soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Thermofenster, welches vom EuGH als unzulässig eingestuft wird.
Der ADAC berichtet, dass in Deutschland rund 33.000 Autos vom X3 2,0 Diesel EURO 5 (X3 X-Drive 20 D und X3 S-Drive 18 D mit Motor N47D20) betroffen sind. In Europa sind schätzungsweise um die 100.000 bis 150.000 Autos betroffen. Diese Fahrzeuge wurden nach Auskunft des Herstellers zwischen 2010 und 2014 hergestellt.
BMW kann gegen diese Einschätzung des KBA noch Rechtsmittel einlegen. Allerdings ist BMW laut Angaben des KBA bereits dabei eine Hard- und Softwarelösung zu erarbeiten, um die beanstandenden Funktion zu entfernen.
Allerdings kann bereits beim Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung laut BGH ein Schadensersatzanspruch bestehen. So ist insbesondere der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nicht mehr notwendig. Das macht es betroffenen Kunden einfacher, ihren Anspruch auf Entschädigung gerichtlich durchzusetzen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Abgasskandals geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung, ob auch Sie Schadensersatzansprüche gegen die Automobilhersteller geltend machen können.