Anwalt Manuel Ast im Interview. Vollständiger Zeitungsartikel: „Autokäufer können Geld zurückerhalten“ herunterladen!

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Käufer eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens.

Dabei setzen wir Ihre Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Gewährleistungsrecht sowie wegen arglistiger Täuschung gegenüber dem Hersteller und dem jeweils veräußernden Autohaus durch.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 9. Zivilkammer, hat am 23.10.2017 unter dem Az. 9 O 8283/16 entschieden, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist und daneben auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB bestehen. Im Ergebnis geht es darum, dass Sie den Kaufpreis für das von Ihnen erworbene Fahrzeug abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Herausgabe des Fahrzeugs zu erstreiten. Daneben bestehen weitere Schadenersatzansprüche für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren, insbesondere der Ersatz vorgerichtlicher und gerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren.

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, 9. Zivilkammer, vom 23.10.2017 Az. 9 O 8283/16 können Sie sich hier herunterladen: Urteil LG Nürnberg-Fürth.

Es besteht weitere instanzgerichtlichen Rechtsprechung, die den Fahrzeugkäufern Recht gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 27.02.2018, Az. 7 C 26.16 und 7 C 30.17, sind die Erfolgsaussichten für Käufer von betroffenen Fahrzeugen gestiegen.

Das Hauptargument der Hersteller, ein geringerer Wert der Fahrzeuge sei mit den illegalen Abschalteinrichtungen der Fahrzeuge nicht verbunden, ist nach unserem Dafürhalten widerlegt.

Die Chancen für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung sind damit gestiegen.

Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs.

Die dafür anfallenden Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.