D. I. I. Deutsche Immobilien Invest AG und ihre Töchter gehen in die Regelinsolvenz
Die D. I. I. Deutsche Immobilien Invest AG hat an Ostern 2024 für die Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gestellt. Darüber hinaus wurden Insolvenzanträge für weitere operative Tochtergesellschaften der D. I. I. Gruppe gestellt. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens und der operativen Tochtergesellschaften wird aktuell weiter fortgeführt und alle von der D. I. I. gemanagten Assetts werden nach Aussage des Unternehmens weiter betreut und bewirtschaftet.
Die Wiesbadener Immobiliengruppe verwaltet ein ca. 4 Milliarden Euro schweres Portfolio.
„Leider ist uns der lange Atem ausgegangen, die aktuell zurückhaltende Investoren- und Käuferseite zu überbrücken.“ sagte der Vorstandsvorsitzende Frank Wojtalewicz. Gestiegene Baukosten, Planungsunsicherheiten der Fördergelder, ein hohes Zinsumfeld und der weggebrochene Transaktionsmarkt hätten zu einer starken Kostenerhöhung geführt und zu „einer zeitlichen Verschiebung von benötigten Umsätzen und Einnahmen“.
Gespräche mit Gesellschaftern und Finanzierungspartnern zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe seien in den vergangenen Monaten „sehr vielversprechend“ verlaufen, letztlich jedoch gescheitert.
Das zuständige Amtsgericht Frankfurt hat am 09.04.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die Rechtsanwältin Romi Metzger von der Kanzlei Schneider, Geiwitz und Partner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin berufen.
Die Bafin hat am 17.04.2024 ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegen die D. I. I. Investment GmbH, die KVG der DII-Gruppe, erlassen und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.
Im Gegensatz zur Muttergesellschaft d. i. i. Deutsche Immobilien Invest AG und diversen operativen Tochtergesellschaften, steht die DII Investment GmbH unter der Aufsicht durch die Barfin. Das Unternehmen ist gezwungen einen Insolvenzantrag an die Barfin zu richten, die den Fall zunächst prüft und dann ihrerseits einen Insolvenzantrag für die KVG beim zuständigen Amtsgericht stellt.
Die DII-KVG verwaltet 16 AIF, die hauptsächliche in Wohnimmobilien investieren, zwei davon sind Publikumsfonds. Die Bafin spricht von einem Fondvolumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro.
Das verhängte Veräußerungs- und Zahlungsverbot ist notwendig, um die Vermögenswerte der KVG zu sichern, bis das Amtsgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat.
Anleger der DII-Fonds sollten die aktuelle Situation aufmerksam verfolgen, da ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen können. Es ist daher wichtig, rechtzeitig zu handeln und zu prüfen, ob unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Beispielsweise können Schadensersatzansprüche entstanden sein, wenn Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren oder die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts vertreten wir die Interessen geschädigter Anleger sowie Investoren kompetent und zielführend.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht