Arbeitsrecht - Wahrscheinlich kein „Menstruationsurlaub“ in Deutschland
Arbeitnehmerinnen mit Menstruationsbeschwerden sollen in Spanien das Recht bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Staat übernimmt das Gehalt. Ein derartiger Sonderurlaub ist in Deutschland derzeit nicht denkbar.
Spanien will Frauen künftig bei heftigen Menstruationsbeschwerden per Gesetz von der Arbeit befreien. Die Kosten hierfür soll der Staat übernehmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der linken Regierung vor, der am Dienstag im Kabinett offiziell vorgestellt wurde. Demnach sollen Spanierinnen das Recht bekommen, bei Regelschmerzen zu Hause zu bleiben und zwar solange, wie die Schmerzen andauern, wie das Ministerium bestätigte. Um arbeitsfrei zu bekommen, muss eine betroffene Frau einen Arzt konsultieren.
In Europa wäre Spanien das erste Land mit einem derartigen Gesetz. Vergleichbare Regelungen gibt es beispielsweise in Taiwan. Hier können Frauen in solchen Fällen lediglich drei Tage pro Jahr der Arbeit fern bleiben und bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat freigeben, wenn sie den Anspruch geltend machen. Dort ist allerdings nicht geregelt, wer die Kosten übernimmt und ob es trotzdem Lohn gibt.
Dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) sind konkrete politische Forderungen nach einem bezahlten Menstruationsurlaub in Deutschland nicht bekannt. In Deutschland begründeten Periodenbeschwerden einer Arbeitnehmerin, die über das übliche Maß hinausgehen und so einen Krankheitswert haben, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsleistung nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausgeführt werden kann. Anders als in Spanien bestehe deshalb ab dem ersten Tag ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber.
Die herrschende Meinung geht auch davon aus, dass eine ähnliche Regelung wie in Spanien in Deutschland theoretisch zulässig wäre. So läge eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht vor. Die Idee dahinter sei ja gerade, Ungerechtigkeiten aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Krankschreibungen sind in Deutschland so geregelt, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bezogen auf die jeweilige Tätigkeit erklärt. Der Arbeitgeber erfährt dann auch nicht, welche Beschwerde genau vorliegt. Allerdings sind häufige Krankheitsfälle laut geltender Rechtsprechung ein Kündigungsgrund, weshalb eine gesetzliche Regelung, die Menstruationsbeschwerden davon ausnimmt, grundsätzlich eine Verbesserung zu Gunsten von Arbeitnehmerinnen.
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