Arbeitsrecht - EuGH zum Thema Gehaltserhöhung für Teilzeitbeschäftigte der Lufthansa

Lufthansa-Piloten bekommen mehr Geld, sobald sie eine bestimmte Zahl an Stunden geflogen sind. Diese Schwelle erreichen Teilzeitkräfte aber regelmäßig nicht. Ein Pilot findet dies diskriminierend und klagte.

Vor dem Europäischen Gerichtshof hat die entscheidende Phase im Streit der Lufthansa um die Bezahlung ihrer Teilzeitpiloten begonnen. Am 21.09.2022 begann die mündliche Verhandlung in Luxemburg, wie ein Gerichtssprecher bestätigte (Az.: C-660/20).

Hintergrund ist die Klage eines Lufthansa-Piloten in Teilzeit. Nach dem Tarifvertrag bekommen Piloten zusätzlich zum Lohn Geld, wenn sie eine bestimmte Zahl von Stunden im Monat geflogen sind. Die Grenze für diese sogenannte Mehrflugdienststundenvergütung ist für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleich. Dagegen wehrt sich der Teilzeitpilot vor dem Bundesarbeitsgericht. Seiner Meinung nach müssten Piloten in Teilzeit schon bei weniger Stunden mehr Geld bekommen, entsprechend ihrem Teilzeitanteil. Andernfalls würden Teilzeitmitarbeiter gegenüber Vollzeitpiloten diskriminiert. Die Lufthansa argumentiert damit, dass die Vergütung für die zusätzlichen Stunden dazu diene, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen, die erst bei der geltenden Anzahl von Stunden auftrete. Das BAG hat dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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