Anspruch auf Rückforderung der Provision zurückgewiesen
Wir haben vor dem Landgericht Traunstein einen Immobilienmakler vertreten, der dem Anspruch der Käuferin auf Rückzahlung der geleisteten Provision ausgesetzt war. Die Käuferin wusste, dass ein Anspruch der Maklerfirma auf Zahlung der Provision nicht besteht und hat diese trotzdem bezahlt. Die Klage auf Rückzahlung der Provision blieb erfolglos. Das Landgericht Traunstein ist in allen Bereichen unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat den Rückforderungsanspruch gegenüber dem Makler abgewiesen.
Rechtsanwalt Martin Eismann
Fachanwalt für Arbeitsrecht