Geschäftsführerhaftung – Haftungsrisiken erkennen und absichern
Als Geschäftsführer tragen Sie eine große Verantwortung, nicht nur für den Erfolg des Unternehmens, sondern auch für mögliche Fehlentscheidungen. Die Haftung eines Geschäftsführers ist umfangreich und kann im Extremfall das private Vermögen gefährden. Doch welche Pflichten hat ein Geschäftsführer und wie kann man sich vor persönlichen Haftungsrisiken schützen?
Die Pflichten eines Geschäftsführers
Als Geschäftsführer haben Sie sowohl Sorgfaltspflichten als auch Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft. Diese umfassen die Pflicht, das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu führen und dabei die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter zu wahren. Dazu gehört unter anderem
- Geschäftsführung mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“: Entscheidungen müssen im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden, basierend auf einer fundierten Grundlage und sorgfältiger Abwägung aller relevanten Faktoren.
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung: Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass die Finanzlage des Unternehmens jederzeit transparent und nachvollziehbar ist.
- Beachtung der Kapitalerhaltungspflichten: Insbesondere bei GmbHs darf das Stammkapital nicht unangemessen geschmälert werden. Ausschüttungen an Gesellschafter sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Pflicht zur Insolvenzanmeldung: Wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich kritischen Lage befindet, muss der Geschäftsführer rechtzeitig Insolvenz anmelden. Hier drohen gravierende Haftungsrisiken.
Haftungsrisiken des Geschäftsführers
Die Haftung eines Geschäftsführers kann in zwei Hauptkategorien unterteilt werden:
- Innenhaftung: Hierbei haftet der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft selbst. Dies geschieht, wenn er gegen seine Pflichten verstößt und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht. Beispiele sind Fehlentscheidungen, die zu finanziellen Verlusten führen, oder die Missachtung gesetzlicher Vorschriften.
- Außenhaftung: Die Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise gegenüber Gläubigern oder dem Finanzamt. Häufige Fälle der Außenhaftung sind Verstöße gegen steuerliche Pflichten oder Sozialversicherungspflichten, bei denen der Geschäftsführer für nicht abgeführte Beiträge persönlich haftet.
Absicherungsmöglichkeiten für Geschäftsführer
Um sich vor den weitreichenden Haftungsrisiken zu schützen, gibt es verschiedene Absicherungsmöglichkeiten:
- D&O-Versicherung (Directors and Officers Versicherung): Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Absicherung ist der Abschluss einer D&O-Versicherung. Diese deckt Schäden ab, die aufgrund von Fehlentscheidungen des Geschäftsführers entstehen und schützt das private Vermögen.
- Sorgfältige Dokumentation: Alle wesentlichen Entscheidungen sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall nachweisen zu können, dass sie auf fundierter Grundlage getroffen wurden.
- Regelmäßige Beratung: Eine regelmäßige rechtliche und steuerliche Beratung hilft, die Risiken im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Wann haften Geschäftsführer persönlich?
Geschäftsführer haften in der Regel dann persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten grob verletzen. Besonders häufig tritt die persönliche Haftung bei folgenden Pflichtverletzungen auf:
- Verletzung der Insolvenzantragspflicht: Wenn der Geschäftsführer trotz Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldet, haftet er persönlich.
- Steuer- und Sozialversicherungsabgaben: Unterlässt der Geschäftsführer die Abführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, kann dies zur persönlichen Haftung führen, selbst wenn das Unternehmen insolvent ist.
- Pflichtverletzung bei Gesellschafterentscheidungen: Handelt der Geschäftsführer entgegen den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, kann er persönlich haftbar gemacht werden.
Rechtliche Unterstützung bei Haftungsfragen
Die Haftung als Geschäftsführer ist komplex und kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen Risiken zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Haftungspflichten und unterstütze Sie dabei, Ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht