Pflichtteil im Erbrecht – Was Ihnen zusteht und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen
In Deutschland schützt das Pflichtteilsrecht nahe Angehörige davor, vollständig enterbt zu werden. Doch wie hoch ist der Pflichtteil, wer hat Anspruch darauf, und wie setzt man diesen rechtlich durch? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Pflichtteil.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Verwandten einen Mindestanteil am Erbe. Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Kinder des Verstorbenen, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern. Enkelkinder haben nur dann einen Anspruch, wenn ihr Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits verstorben ist.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser wird aus dem Nachlass des Verstorbenen berechnet. Hierbei werden alle Vermögenswerte, Schulden sowie Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Gerade bei großen Vermögen, komplexen Familienverhältnissen oder im Fall von Grundstücken ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um die korrekte Höhe des Pflichtteils zu berechnen.
Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?
Wer einen Pflichtteil beansprucht, muss diesen aktiv einfordern. Dies geschieht durch eine schriftliche Aufforderung an die Erben. Verweigern die Erben die Zahlung oder ist die Höhe des Nachlasses unklar, kann ein Anwalt den Pflichtteilsanspruch durchsetzen und auf eine Nachlassauskunft klagen.
Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist
Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist oft komplex, insbesondere wenn die Erben sich weigern, eine vollständige Nachlassaufstellung zu liefern oder Vermögenswerte verschleiern. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie vor möglichen Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
Fazit: Lassen Sie sich frühzeitig beraten
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Pflichtteil zusteht, sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Rechte durchzusetzen und den Pflichtteil zu sichern. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht