Sportrecht – FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Teile der FIFA-Transferregelungen gegen EU-Recht verstoßen, da sie die Freizügigkeit der Spieler und den Wettbewerb zwischen Vereinen unnötig einschränken. Das Urteil erinnert an das historische Bußmann Urteil aus dem Jahr 1995, welche das europäische Fußball-Transfersystem grundlegend veränderte.

Im Zentrum des Falls steht die Klage des ehemaligen Fußballspielers Lassane Diarra, der nach einer Vertragsauflösung bei Lokomotive Moskau einen Wechsel zu Charleroi plante. Aufgrund der FIFA-Regeln, die den neuen Verein für Vertragsbrüche des Spielers haftbar machen, scheiterte der Transfer. Diarra argumentierte, diese Regeln hätten den Wechsel unmöglich gemacht. Der EuGH gab ihm Recht und sah darin eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Wettbewerbs.

Das Gericht kritisierte insbesondere, dass Vereine automatisch haftbar gemacht werden, wenn sie Spieler verpflichten, die vorher einen Vertrag gebrochen haben. Dies sei unverhältnismäßig und behindere Transfers unnötig. Auch die Sanktionen wie Transfersperren für Vereine und das Verbot, Transferzertifikate auszustellen, sei nicht gerechtfertigt.

Laut dem EuGH dienen diese Regeln eher dem Schutz finanzieller Interessen der Vereine als dem reibungslosen Ablauf des Sports. Dies könne die Karriere der Spieler stark beeinträchtigen. Das Urteil könnte also weitreichende Folgen für das FIFA-Transfersystem haben, das nun grundlegend überarbeitet werden muss.

Sport-Rechtsexperten sehen das Urteil als eine klare Niederlage für die FIFA, die ihre Regelungen deutlich überarbeiten muss.