Erbrecht – OLG Celle zur Unwirksamkeit eines Testaments aufgrund fehlender Testierfähigkeit
Das OLG Celle hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 klargestellt, dass ein Testament unwirksam ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung testierunfähig war. In diesem Fall hatten die Erben die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt, da dieser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung unter einer fortschreitenden Demenzerkrankung litt.
Grundsätzlich setzt Testierfähigkeit voraus, dass der Erblasser in der Lage ist, die Bedeutung seiner Verfügung zu verstehen und seinen Willen frei und unbeeinflusst zu bilden.
Eine Feststellung der Testierunfähigkeit kann auf mehrere Arten erfolgen. Möglich ist, den geistigen Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments durch einen Arzt untersuchen zu lassen. Dabei wird der geistige Zustand oder Anzeichen von Krankheiten, wie beispielsweise Demenz begutachtet und geprüft. Aber auch Zeugnisse von Personen, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments anwesend waren, können helfen, den geistigen Zustand des Testierenden einzuschätzen.
Das OLG Celle betont, dass die Testierfähigkeit nicht nur auf medizinischen Gutachten beruhen sollte, sondern auch auf einer umfassenden Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls. Hierbei ist zu beachten, dass die Testierunfähigkeit ein Ausnahmestatus ist, da nach dem Gesetz stets davon ausgegangen wird, dass eine Person testierfähig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Die rechtlichen Auswirkungen der Testierfähigkeit des Erblassers können die Erben hart treffen. So muss ein Erbe, der ein Vermögen aufgrund eines möglicherweise ungültigen Testaments erlangt hat, damit rechnen, dass er dieses Vermögen zurück geben muss, wenn das Testament für unwirksam erklärt wird.
Das gilt auch noch Jahre später nach dem Erbfall.
Wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen, kann das Testament angegriffen werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist ratsam, insbesondere wenn Anzeichen für eine mögliche Testierunfähigkeit vorliegen.
Unsere auf das Erbrecht spezialisieren Anwälte stehen Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Manuel Ast
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht