Insolvenz ist Perspektive.

Wir helfen Ihnen klar zu sehen, lähmende Existenz- und Verlustängste abzustreifen und Halt für den Neustart zu finden. Als Entscheider in der Unternehmerkrise helfen wir Ihnen in dieser Extremsituation präventiv den richtigen Kurs zu steuern, gleich ob zu einer Insolvenzvermeidung durch eine Sanierung und Restrukturierung, ein Gläubigermoratorium, ein Schutzschirmverfahren unter Eigenverwaltung oder ein geordnetes Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan – unter größtmöglicher Reduzierung Ihrer Haftung.

Wir entwickeln mit Hochdruck, Expertise und Kreativität Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter verfügen wir zudem über hochspezialisiertes Know-how zur Abwehr einer Geschäftsführerhaftung oder einer Insolvenzanfechtung sowie zur Vertretung von Gläubigern oder Investoren im Insolvenzverfahren.

Restrukturierung und Sanierung.

Außergerichtliche Sanierungs -und Restrukturierungsberatung

Außergerichtliche Sanierung bedeutet meist einen Vergleich des Unternehmens mit seinen Gläubigern, eine Neufinanzierung des Unternehmens oder eine Kombination aus diesen beiden Maßnahmen. In der Regel geht eine solche außergerichtliche Sanierung mit der Forderung der beteiligten Banken einher, dass ein Sanierungsgutachten die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens belegt. Eine außergerichtliche Sanierung bietet für das in der Krise befindliche Unternehmen erhebliche Vorteile. So stellt es für alle Beteiligten den schnellsten und kostengünstigsten Weg dar, wenn sich das Unternehmen noch nicht in der Insolvenzreife befindet. Da die außergerichtliche Sanierung außerhalb eines gerichtlichen Rahmens stattfindet, besteht eine geringere Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit der Sanierungsvereinbarungen. Daher sollte eine außergerichtliche Sanierung nur mit Sanierungsspezialisten durchgeführt werden. Zunächst prüfen wir, ob eine Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens möglich ist, oder ob bereits Insolvenzreife vorliegt. Wenn dies ausgeschlossen werden kann, beraten wir Sie umfassend bei der Wahl des für Sie richtigen Sanierungsweges und unterstützend Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Sanierungskonzepts. So übernehmen wir Verhandlungen mit Schlüsselgläubigern oder mit allen Gläubigern in Bezug auf einen außergerichtlichen Gesamtgläubigervergleich mit Teilforderungsverzicht. Durch unsere langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter und unsere spezialisierte Tätigkeit in Kernbereichen des Wirtschaftsrechts sind wir der richtige Ansprechpartner um Ihr Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen und Sie als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter insolvenzrechtlich und haftungsvermeidend zu beraten. Wir gehen den Problemen Ihres Unternehmens auf den Grund und erarbeiten einen Sanierungsplan. Ziel ist es, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu vermeiden, damit Sie Ihr Unternehmen solide fortführen können.

 

Präventiver Restrukturierungsrahmen / StaRUG

Zum 1. Januar 2021 ist in Deutschland auf Grundlage des von der Europäischen Union entwickelten präventiven Restrukturierungsrahmens das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Das StaRUG bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Restrukturierungsplanes frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz zu ergreifen und diese legitimiert von einer Mehrheitsentscheidung der Gläubiger und Gesellschafter durchzusetzen. Wesentliche Voraussetzung für die Nutzung dieses Sanierungsinstruments ist, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Der präventive Restrukturierungsrahmen bietet sich insbesondere an, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Auf Grundlage des StaRUG können mit Gläubigern Vergleiche geschlossen werden. Im Unterschied zu einer außergerichtlichen Sanierung muss in einem solchen Verfahren eine qualifizierte Mehrheit (75 Prozent) der beteiligten Gläubiger zustimmen. Des Weiteren können beim Gericht sogenannte Stabilisierungshilfen beantragt werde, die das Unternehmen im Zeitraum der Sanierung vor Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Gebrauch von Sicherungsrechten, Pfändungen) schützen. Das StaRUG bietet im Vergleich zu einer außergerichtlichen Sanierung eine höhere Rechtssicherheit, da sich die Sanierung in einem rechtlich vorgegebenen Rahmen bewegt. Mit dem Werkzeug des StaRUG nutzen wir die neuen Möglichkeiten Ihr Unternehmen außerhalb einer Insolvenz zu stabilisieren und zu sanieren.

 

Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenzordnung räumt die Möglichkeit ein, dass der Unternehmensleiter sowohl im Antragsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren das Unternehmen weiter fortführt, den Gläubigern ein Sanierungskonzept (etwa über einen Insolvenzplan) unterbreitet und dieses dann in die Tat umsetzt (sog. Eigenverwaltung). Seit März 2013 ist das Gesetzt zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Seit dem ist in der Insolvenzverwaltung eine Wandlung eingetreten. Insbesondere wurde das Institut der Eigenverwaltung gestärkt. im Vergleich zur Regelinsolvenz bleibt der Unternehmer im Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 InsO selbst weiterhin für alle wesentlichen Maßnahmen zuständig. Er bleibt also weiterhin verfügungsberechtigt über sein Unternehmen. Dem Unternehmer oder Geschäftsführer wird ein gerichtlich bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt, der für die Überwachung zuständig ist und dessen Zustimmung bei bestimmten Geschäften erforderlich ist. Die Insolvenz in Eigenverwaltung erlaubt neben den erforderlichen leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen auch durchgreifende Eingriffe in Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, die weder in der außergerichtlichen Sanierung noch im präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG) umsetzbar sind. Die Eigenverwaltung stellt damit das umfangreichste Sanierungswerkzeug dar, dass durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird.

 

Da der Unternehmensleiter in der Eigenverwaltung auch Aufgaben übernehmen muss, die sonst einem Insolvenzverwalter obliegen, muss er gegenüber dem Insolvenzgericht nachweisen, dass er diese Aufgaben selbst erfüllen kann oder bei der Erfüllung durch einen Berater unterstützt wird, der ihm das Wissen für die Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters vermittelt. Um diesen Ansprüchen des Gesetzgebers gerecht zu werden, ist eine frühzeitige Vorbereitung der Antragsstellung mit einem insolvenzerfahrenen Sanierungsspezialisten unabdingbar. Wir sind nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht, sondern selbst als Insolvenzverwalter tätig. Wir haben damit nicht nur beratende, sondern auch ganz praktische Expertise bei der Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters. So können Sie wir bestmöglich dabei unterstützen, das Insolvenzgericht und Ihre Gläubiger von der Sanierung n Form der Eigenverwaltung zu überzeugen du deren Unterstützung zu erlangen. Als Sanierungsexperten begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Manuel Ast.

Manuel Ast

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Nadine Kohler.

Nadine Kohler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.

Lisa Kilian

Rechtsanwältin

Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.