Insolvenz verschiedener Gesellschaften der Immobilien Project Gruppe - Bauträgerinsolvenz
1.
Mehrere Gesellschaften Immobilien Project Gruppe haben im August 2023 Insolvenz angemeldet.
Unter anderem handelt es sich hierbei um die Project Real Estate AG, die Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG), die Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG), und die Project Immobilien Management GmbH (PMG).
Darüber hinaus liegt auch ein Insolvenzantrag der Project Real Estate Institution GmbH und der Project Vermittlungs GmbH vor.
Für sämtliche der vorgenannten Gesellschaften der Project Gruppe wurden vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Diese verschaffen sich seit der Insolvenzantragsstellung einen Überblick über die betroffenen Sachverhalte, insbesondere über die betroffenen Bauprojekte etc.
Die ersten Betroffenen erhielten auch bereits ein Schreiben der mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragten Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH nebst der Mitteilung, der Sachverhalt werde derzeit geprüft.
2.
In der Zwischenzeit haben auch 56 der 118 Projektgesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt.
Bei 33 dieser Projektgesellschaften sind die Bauprojekte noch nicht (final) abgeschlossen. Gemäß der Pressemitteilung der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH handelt es sich hierbei um die Folgenden (Stand 31.08.2023):
PROJECT PG Am Borsigturm 74 Berlin GmbH & Co. KG – „MACHWERK74“
PROJECT PW Albrechtstraße 87 Berlin GmbH & Co. KG – „DAS ALBRECHT“
PROJECT PW Berner Str. 9 Berlin GmbH & Co. KG – „Schweizer Park Wohnen“
PROJECT PW Bilker Allee 233 Düsseldorf GmbH & Co. KG – „Das Bilkster Wohnen“
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG – „Bergfelde Living“
PROJECT PW Bleichertwiete 10-16 Hamburg GmbH & Co.KG – „Die Bleichertwiete“
PROJECT PW Baruther Str. 5 Berlin GmbH & Co. KG – „Kreuzberg No. 5“
PROJECT PW Eschollbrücker Str. 12 Darmstadt GmbH & Co. KG – „HERZOGHÖFE“
PROJECT PW Euckenstr. 27 München GmbH & Co. KG
PROJECT PW Frankenallee 98-102 Frankfurt GmbH & Co. KG
PROJECT PW Goslarer Ufer 1-5 Berlin GmbH & Co. KG
PROJECT PW Hanauer Landstr. 57 Frankfurt GmbH & Co. KG – „FIFTYSEVEN“
PROJECT PW Hauptstraße 80-81 Berlin GmbH & Co. KG
PROJECT PW Hönower Straße 4-7 Berlin GmbH & Co. KG – „KARL IM GLÜCK“
PROJECT PW Haydnstraße 11 Hamburg GmbH & Co. KG – „BAHRENGOLD“
PROJECT PW Maximilianstr. 43 Nürnberg GmbH & Co. KG – „MAX.life“
PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG – „H-LAB“
PROJECT PW Mahlsdorfer Str. 7-8 Berlin GmbH & Co. KG – „Copenic 7“
PROJECT PW Ostendstraße 161 Nürnberg GmbH & Co. KG – „EAST SIDE“
PROJECT PW Provinzstr. 67/68 Berlin GmbH & Co. KG – „MEIN PANKOW“
PROJECT PW Rudower Chaussee 34 Berlin GmbH & Co. KG – „RC34“
PROJECT PW Rembrandtstraße 20-21 Berlin GmbH & Co. KG – „Studio Living Berlin B.3“
PROJECT PW Rahlstedter Str. 169 Hamburg GmbH & Co. KG – „MITTE RAHLSTEDT“
PROJECT PW Rosenthaler Weg 50, 54 Berlin GmbH & Co. KG – „Vive la Rose“
PROJECT PW Segeberger Chaussee 124, 126 Norderstedt GmbH & Co. KG – „NORDER LIVING“
PROJECT PW Schleißheimer Str. 321 München GmbH & Co. KG – „Das Bertholds“
PROJECT PW Sellhopsweg 3-11 Hamburg GmbH & Co. KG – „SellhopsGärten“
PROJECT PW Semmelweisstr. 41-47 Berlin GmbH & Co. KG – „Parkquartier Altglienicke“
PROJECT PW Sundgauer Str. Berlin GmbH & Co. KG
PROJECT PW Schillerpromenade 2 Hohen Neudorf GmbH & Co. KG- „Schiller & Havel“
PROJECT PG Tempelhofer Damm 156 Berlin GmbH & Co. KG – „Cubus 156“
PROJECT PW Varziner Str. 16/17 Berlin GmbH & Co. KG – „Maison VIKTORIA“
PROJECT PW Wiesenstraße 11 Berlin GmbH & Co. KG – „Studio Living Berlin B.2“
2.
Gleichwohl der noch andauernden Prüfung der vorläufigen Insolvenzverwalter über die weitere Vorgehensweise und der komplexen Sachverhalte fragen sich selbstverständlich alle Betroffenen wie es nun weiter geht.
Die Bauprojekte stehen derzeit still. Die Finanzierungsdarlehen der Betroffenen haben allerdings zum großen Teil bereits zu laufen begonnen und laufen uneingeschränkt weiter.
Das voranstehende Ziel: Die größtmögliche Schadensbegrenzung.
Die weitere Vorgehensweise und ob die noch nicht fertig gestellten Bauprojekte der Project Immobilien Gruppe fertig gestellt werden (können) hängt zunächst davon ab,
– ob über das Vermögen der jeweiligen Gesellschaften tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
– welche tatsächlichen finanziellen Situationen bei den jeweiligen Gesellschaften vorliegen,
– inwieweit die einzelnen Bauvorhaben bereits fortgeschritten sind und
– ob der Insolvenzverwalter die Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages wählt (§ 103 InsO).
Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung des Vertrages, so sind die (Schadenersatz)Ansprüche der jeweiligen Betroffenen aufgrund der Nichterfüllung der werkvertraglichen Leistung (der weiteren Herstellung des Werkes) sowie die Schadenersatzforderungen aufgrund erfolgter Überzahlung zur Insolvenztabelle anzumelden. Sollte zu diesem Zeitpunkt zudem bereits eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein, so hat der Erwerber auch einen Anspruch auf Übereignung des Objekts zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.
Sollte der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages wählen, so verbleibt es bei den bisherigen vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen der Vertragsparteien. Die Verpflichtungen der Insolvenzschuldnerin aus dem Bauträgervertrag sowie die Gewährleistungsansprüche stellen sich dann als sogenannte Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO dar.
Dies vorab stellen sich weiterhin rechtlichen Fragen im Hinblick auf die bestehenden Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken sowie deren Fortlauf.
Darüber hinaus sind die sich aus dem Vertrag ergebenden Kündigungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen – beispielhaft der Verlust der Wirkung der Auflassungsvormerkung – zu prüfen, sollte dies von den Betroffenen in Erwägung gezogen werden.
3.
Aufgrund der unterschiedlich betroffenen Gesellschaften, der verschiedenen Bauträger- sowie Darlehensverträge, dem unterschiedlichen Baufortschritt sowie finanziellen Gegebenheiten, empfiehlt sich stets eine Einzelfallbetrachtung und – abwägung, um Ihre Interessen vollumfänglich wahrnehmen zu können.
Bei Fragen rund um die Folgen der Insolvenz der Project Immobilien Gruppe sowie der rechtlichen Durchsetzung der Ihnen in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche etc., stehen wir Ihnen als auf das Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.
Abschließend dürfen darauf hinweisen, dass der vorgenannte Blogeintrag lediglich einen Abriss der rechtlichen Thematik und Problematik darstellt.