Arbeitsrecht / Sportrecht – DFB muss Schiedsrichter Gräfe 48.500,00 € Schmerzensgeld zahlen
Der DFB muss Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe ein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main am gestrigen Mittwoch. Der 49-jährige Ex-Schiedsrichter hatte den Fußballverband wegen Altersdiskriminierung verklagt.
Der vorsitzende Richter Wilhelm Wolf am Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der DFB an Manuel Gräfe 48.500,00 € Schmerzensgeld wegen Altersdiskriminierung zu zahlen habe. Die Forderung Gräfes nach Verdienstausfall wurde jedoch abgewiesen. Wolf führte aus, dass das Alter mitursächlich gewesen sei. Gräfe selbst war zur Urteilsverkündung persönlich nicht erschienen, auch der DFB war nicht vor Ort. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils können beide Parteien eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beantragen.
Über die Klage wurde im schriftlichen Verfahren entschieden, nachdem der Gütetermin Mitte November keine Einigung ergeben hatte. Gräfe und sein Anwalt Olaf Metner argumentierten seinerzeit, dass Gräfe wegen einer Altersgrenze von 47 Jahren von der Liste der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden sei. Statuarisch war allerdings keine Altersgrenze, der Verband handelte aber stets danach.
Für den kommenden Sommer steht zur Debatte, dass Felix Brych, der im August 48 Jahre alt wird, seine Karriere fortsetzt. Gräfe hatte seine Tätigkeit am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen im Oberhaus beenden müssen. In seiner letzten Saison nahm der Berliner durch die Schiedsrichtertätigkeit beim DFB rund € 260.000,00 ein. Während des Verfahrens forderte er Schadensersatz in Höhe von € 194.905,00. € 70.000,00 hatte er zuvor von Verbandsseite bereits für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten. Diese Zahlung gewährte der DFB damals nach der Streichung für ein Jahr. Gräfe sagte während des Verfahrens aus, dass man ihm den Spaß, die Freude und die Aufgabe genommen habe, dies hat auch finanzielle Nachteile mit sich gebracht. Gebe es diese Altersbeschränkung nicht, würde ich noch auf dem Platz stehen, betonte Gräfe seinerzeit am Rande des Gütetermins. Er wollte Zeugen aufbieten, dass das Wort Altersgrenze in Gesprächen als Begründung gefallen sei. Menke wiederum warf Gräfe vor, mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben und drohte damit Fakten in aller Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen.
Während des Prozesses kritisierte Richter Wolf die Intransparenz des gesamten Auswahlverfahrens. Wenn Aufträge so vergeben werden, kann man eigentlich erwarten, dass minutiös festgelegt ist, wie es passiert. Derzeit ist es vollkommen intransparent. Für die Tätigkeit als Schiedsrichter in den Profi-Ligen gebe es weder ein Bewerbungsverfahren noch eine Anmeldemöglichkeit für die erforderlichen Leistungstests. Wer zugelassen wird, entscheidet allein der DFB.
Das Urteil zeigt, dass auch der DFB sich über die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des deutschen Arbeitsrechts nicht so einfach hinwegsetzen kann. Auch wenn Gräfe sich hier mehr erhofft hat und ihm nach unserer Ansicht nach auch mehr zugestanden hätte, hat das Gericht zumindest indirekt der nicht offiziellen Altersgrenze beim DFB eine Absage erteilt.
In unserer auf das Arbeits- und Sportrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen zu Altersdiskriminierung im Sport kompetent zur Verfügung.