Corona und Arbeitsrecht
Im vergangenen Jahr hat die Corona-Pandemie auch das Bundesarbeitsgericht erheblich beschäftigt. Insoweit wollen wir einen kurzen Überblick über die relevantestenn BAG-Urteile geben.
Nach dem BAG gibt es keinen Erschwerniszuschlag für das Tragen einer OP-Maske bei der Arbeit (Urteil vom 20.7.2022 – 10 AZR 41/22).
Anlasslose PCR-Tests von den Beschäftigten der Bayerischen Staatsoper waren rechtmäßig, daher erhielt eine Flötistin keinen Lohn (Urteil vom 01.06.2022 – 5 AZR 28/22).
Hingegen durfte ein Arbeitgeber kein generelles Betretungsverbot für Angestellte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Vielmehr musste er seine Arbeitnehmer bei Vorlage eines negativen PCR-Tests arbeiten lassen (Urteil vom 10.08.2022 – 5 AZR 154/22).
Wer eine Coronaprämie erhalten hat, konnte nach der Entscheidung des BAG, dass sie als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist, auch bei einem P-Konto sicher sein, dass diese nicht gepfändet wird. Eine Küchenhilfe, die eine Sonderzahlung in Höhe von 400,00 € erhielt, durfte die Prämie daher trotz eröffneten Insolvenzverfahrens behalten (Urteil vom 25.08.2022 – 8 AZR 14/22).