Arbeitsrecht - Dankesformel im Arbeitszeugnis darf nachträglich nicht gestrichen werden
Ein Arbeitszeugnis muss keine Dankes- und Wunschformel enthalten. So hat es jüngst das BAG entschieden (Az: 9 AZR 146/1). Allerdings kann die Formel nachträglich bei einer Änderung des Arbeitszeugnisses nicht gestrichen werden. Ein Arbeitgeber könne nicht ohne weiteres ein Arbeitszeugnis an den Stellen ändern, die nicht bemängelt worden waren, betont das LAG mit Urteil vom 22.07.2022 (Az: 10 SA 1217/21).
Im Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber also an seine ersten Formulierungen gebunden.
Bei sämtlichen Fragen zu Arbeitszeugnissen bzw. hinsichtlich der Erstellung oder Korrektur von Arbeitszeugnissen stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung.
Rechtsanwalt Martin Eismann
Fachanwalt für Arbeitsrecht