Arbeitsrecht – Gewerkschaften scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Klage von mehreren Gewerkschaften gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz abgewiesen. Dieses Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. „Ein Betrieb – Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt. Kleinere Gewerkschaften wie die Ärztevertretung Marburger Bund und die Lokführergewerkschaft GDL fürchteten eine Schwächung ihrer Position und beklagten einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2017, dass das Tarifeinheitsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Beschwerden der Gewerkschaften hat nun auch der EGMR zurückgewiesen. So sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention nicht ersichtlich, da den kleineren Gewerkschaften noch andere Rechte blieben, wie zum Beispiel Tarifverhandlungen oder Streiks, so die Auffassung der Straßburger Richter.
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